Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Meckenbeuren) - 236 Werbeanlagen stehen an der B 30 auf dem Weg durch Meckenbeuren. 119 kommen an der L 329 hinzu. Damit soll bald Schluss sein. Die Gemeinde denkt an neue Regelungen. Das Ratsgremium hat einstimmig beschlossen, dass eine Satzung erlassen werden soll.
"Die B 30 ist eine Art Visitenkarte von Meckenbeuren", mit dieser Einschätzung hatte Bürgermeister Andreas Schmid die Dringlichkeit des Vorhabens unterstrichen. Damit einher ging die Aussage: "Die Verwaltung will diesen nicht zufriedenstellenden Zustand ändern. Die B 30 soll schöner werden".
Als störend wird die Plakatierung vor allem deshalb empfunden, weil sie ungesteuert erfolgt. Mit der Satzung sollen nun Vorgaben gemacht werden, die nichts für jene ändern, die bereits eine Genehmigung haben. Bislang sind Plakate bis zu einem Quadratmeter Ansichtsfläche laut Landesbauordnung verfahrensfrei. Die wird sich mit der Satzung ändern, die nur für den baurechtlichen Innenbereich Gültigkeit haben wird.
Vier Bereiche hat der Gemeinderat skizziert, in denen Werbung reglementiert werden soll. An der B 30 von Ravensburg bis zum Feuerwehrhaus Kehlen, von dort bis zur Gemarkungsgrenze beim Seewald. Entlang der B 467 von Hegenberg bis zur Gemarkungsgrenze bei Höll und entlang der L 329 auf einem Abschnitt an der Tettnanger Straße, einem durch Meckenbeuren und Brochenzell.
"Die B 30 ist eine Art Visitenkarte von Meckenbeuren", mit dieser Einschätzung hatte Bürgermeister Andreas Schmid die Dringlichkeit des Vorhabens unterstrichen. Damit einher ging die Aussage: "Die Verwaltung will diesen nicht zufriedenstellenden Zustand ändern. Die B 30 soll schöner werden".
Als störend wird die Plakatierung vor allem deshalb empfunden, weil sie ungesteuert erfolgt. Mit der Satzung sollen nun Vorgaben gemacht werden, die nichts für jene ändern, die bereits eine Genehmigung haben. Bislang sind Plakate bis zu einem Quadratmeter Ansichtsfläche laut Landesbauordnung verfahrensfrei. Die wird sich mit der Satzung ändern, die nur für den baurechtlichen Innenbereich Gültigkeit haben wird.
Vier Bereiche hat der Gemeinderat skizziert, in denen Werbung reglementiert werden soll. An der B 30 von Ravensburg bis zum Feuerwehrhaus Kehlen, von dort bis zur Gemarkungsgrenze beim Seewald. Entlang der B 467 von Hegenberg bis zur Gemarkungsgrenze bei Höll und entlang der L 329 auf einem Abschnitt an der Tettnanger Straße, einem durch Meckenbeuren und Brochenzell.