Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Meckenbeuren) - Eine versuchte Flucht sowie weitere Vertuschungsversuche verhalfen einem 17-jährigen aus Meckenbeuren nicht den Polizeibeamten des Polizeireviers und seiner Strafe zu entkommen.
Als in der Hauptstraße (B 30) in Meckenbeuren am Samstag um 14.25 Uhr ein Roller mit zwei Personen durch eine Polizeistreife gestoppt werden sollte, da dieser offensichtlich frisiert war, flüchtete der Fahrer zunächst über mehrere Fußwege und Höfe. Er konnte jedoch kurze Zeit später Am Hangenbach angetroffen werden, als er gerade seinen Roller im Hof eines fremden Grundstücks verstecken wollte. Nachdem der Beschuldigte zu seinem Roller befragt wurde, beteuerte dieser seine Unschuld. Er gab an, dass er auf keinen Fall mit einem frisierten Roller fahren würde, nachdem er in der Vergangenheit wegen eines solchen Delikts bereits bestraft wurde.
Als die Beamten den Roller weiter überprüften, war dieser nicht mehr funktionsfähig. Es konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte vermutlich durch das Abziehen des Zündkerzensteckers den Roller einer Überprüfung entziehen wollte. Nach einer kurzen 'Reparatur' durch die Polizei konnte festgestellt werden, dass der Roller deutlich zu schnell lief, woraufhin sich der Beschuldigte geständig zeigte.
Da er hierfür nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt, hat er nun mit einer erneuten Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu rechnen.
(Aus dem Polizeibericht Friedrichshafen)
Als in der Hauptstraße (B 30) in Meckenbeuren am Samstag um 14.25 Uhr ein Roller mit zwei Personen durch eine Polizeistreife gestoppt werden sollte, da dieser offensichtlich frisiert war, flüchtete der Fahrer zunächst über mehrere Fußwege und Höfe. Er konnte jedoch kurze Zeit später Am Hangenbach angetroffen werden, als er gerade seinen Roller im Hof eines fremden Grundstücks verstecken wollte. Nachdem der Beschuldigte zu seinem Roller befragt wurde, beteuerte dieser seine Unschuld. Er gab an, dass er auf keinen Fall mit einem frisierten Roller fahren würde, nachdem er in der Vergangenheit wegen eines solchen Delikts bereits bestraft wurde.
Als die Beamten den Roller weiter überprüften, war dieser nicht mehr funktionsfähig. Es konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte vermutlich durch das Abziehen des Zündkerzensteckers den Roller einer Überprüfung entziehen wollte. Nach einer kurzen 'Reparatur' durch die Polizei konnte festgestellt werden, dass der Roller deutlich zu schnell lief, woraufhin sich der Beschuldigte geständig zeigte.
Da er hierfür nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt, hat er nun mit einer erneuten Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu rechnen.
(Aus dem Polizeibericht Friedrichshafen)