Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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29.07.2011 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 3282
381
Franz Fischer
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Voraussichtlich weniger Anwohner müssen für Lärmschutz zahlen
(Bad Waldsee) - Von den anstehenden Lärmminderungsmaßnahmen für das geplante Baugebiet "Frauenberg VI" in Bad Waldsee werden voraussichtlich weniger Grundstückseigentümer als bisher erwartet betroffen sein. Der Erste Beigeordnete der Stadt, Thomas Manz und der zuständige Mitarbeiter aus dem Stadtbauamt, Rolf Eisemann, informierten in einem konstruktiven Gespräch die Sprecher der "Initiative Frauenberg VI", Gerd Gröschl und Thomas Knoll über den vorläufigen Stand der Lärmschutzberechnungen und den Kreis der möglichen betroffenen Grundstückseigentümer.
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenanhörung musste nun von Seiten der Verwaltung der ursprüngliche Plan verworfen werden, den für das neue Baugebiet notwendigen Lärmschutz direkt an der B 30 anzubringen. Dies lag zum einen an der Straßenbauverwaltung, die keine Freigabe von baulichen Anlagen im 20-Meter-Anbauverbotsstreifen der B 30 erteilt und zum anderen dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bad Waldsee, der zeitnah einen Anschluss der L 316 an die B 30 fordert. Diese Lärmschutzmaßnahme entlang der B 30 hätte diesen Anschluss aus Sicht der Straßenbauverwaltung gefährdet.
Die Stadtverwaltung ist aber der Auffassung, dass die Ziele des Verkehrsentwicklungsplans mit einem Anschluss der L 316 an die B 30 wichtiger sind, als die ursprünglich geplante Lärmschutzmaßnahme für das Baugebiet "Frauenberg VI".
Aufgrund dieser Entscheidung musste ein verändertes städtebauliches Konzept erarbeiten werden. Das neue Konzept sieht vor, dass der Lärmschutz entlang der B 30 abrückt und in einer U-Form um das neue Baugebiet "Frauenberg VI" herum angelegt wird. Der künftige Lärmschutz soll in einer Wall- mit Wandkombination erstellt werden.
Mit diesen Grundlagen konnte nun vorläufig ermittelt werden welche Grundstückseigentümer durch die neue Anlage eine spürbare Lärmminderung von mindestens 3 dB(A) erfahren und damit von der Finanzierung der Lärmschutzmaßnahme betroffen sein könnten. Die Anzahl der möglicherweise betroffenen Grundstückseigentümer hat sich damit stark reduziert. Um jedoch eine endgültige Aussage treffen zu können, ist es notwendig, eine Gelände- und Gebäudeaufnahme durchzuführen. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden von der Stadtverwaltung in einem gesonderten Schreiben darüber informiert. Sobald die genauen Lärmrasterkarten vorliegen, ist eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenanhörung musste nun von Seiten der Verwaltung der ursprüngliche Plan verworfen werden, den für das neue Baugebiet notwendigen Lärmschutz direkt an der B 30 anzubringen. Dies lag zum einen an der Straßenbauverwaltung, die keine Freigabe von baulichen Anlagen im 20-Meter-Anbauverbotsstreifen der B 30 erteilt und zum anderen dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bad Waldsee, der zeitnah einen Anschluss der L 316 an die B 30 fordert. Diese Lärmschutzmaßnahme entlang der B 30 hätte diesen Anschluss aus Sicht der Straßenbauverwaltung gefährdet.
Die Stadtverwaltung ist aber der Auffassung, dass die Ziele des Verkehrsentwicklungsplans mit einem Anschluss der L 316 an die B 30 wichtiger sind, als die ursprünglich geplante Lärmschutzmaßnahme für das Baugebiet "Frauenberg VI".
Aufgrund dieser Entscheidung musste ein verändertes städtebauliches Konzept erarbeiten werden. Das neue Konzept sieht vor, dass der Lärmschutz entlang der B 30 abrückt und in einer U-Form um das neue Baugebiet "Frauenberg VI" herum angelegt wird. Der künftige Lärmschutz soll in einer Wall- mit Wandkombination erstellt werden.
Mit diesen Grundlagen konnte nun vorläufig ermittelt werden welche Grundstückseigentümer durch die neue Anlage eine spürbare Lärmminderung von mindestens 3 dB(A) erfahren und damit von der Finanzierung der Lärmschutzmaßnahme betroffen sein könnten. Die Anzahl der möglicherweise betroffenen Grundstückseigentümer hat sich damit stark reduziert. Um jedoch eine endgültige Aussage treffen zu können, ist es notwendig, eine Gelände- und Gebäudeaufnahme durchzuführen. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden von der Stadtverwaltung in einem gesonderten Schreiben darüber informiert. Sobald die genauen Lärmrasterkarten vorliegen, ist eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.