Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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01.07.2011 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 3253
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Franz Fischer
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Regierungspräsidium lässt Fahrbahnbelag zwischen Baltringen und Laupheim erneuern
(Baltringen / Laupheim) - Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 04. Juli 2011, den Fahrbahnbelag auf der Bundesstraße B 30 zwischen der Anschlussstelle Biberach-Nord und Laupheim-Süd von Baltringen bis Baustetten, auf einer Länge von ca. 2,15 km erneuern. Die Erneuerung des Fahrbahnbelages ist zur Erhaltung des Bestandes und der Verkehrssicherheit dringend erforderlich geworden, nachdem in diesem Abschnitt vermehrt Spurrinnen, Risse und Fahrbahnschäden aufgetreten sind.
Die Arbeiten zur Belagserneuerung werden in zwei Abschnitten durchgeführt. Im ersten Bauabschnitt wird ab Montag, 04. Juli 2011, bis voraussichtlich Samstag, 09. Juli, die rechte Fahrspur der Bundesstraße von Biberach in Richtung Ulm voll gesperrt. Während dieses Zeitraumes, in welchem die rechte Fahrspur der B 30 sowie die Standspur abgefräst und wieder neu eingebaut werden, wird der Verkehr von Biberach in Richtung Ulm einspurig auf der Überholspur an der Baustelle vorbeigeführt. Die in diesem Bereich liegenden Parkplätze können während der Belagsarbeiten des 1. Bauabschnittes nicht angefahren werden. Die Einspurigkeit der Verkehrsführung beginnt bereits ab dem Ende der gleichzeitig laufenden Brückensanierungsbaustelle. Es gibt daher auf der Bundesstraße 30 von Biberach in Richtung Ulm auf eine Länge von ca. 4,5 km keine Überholmöglichkeit.
Im zweiten Bauabschnitt wird ab Samstag, 09. Juli 2011, die Überholspur der Bundesstraße von Biberach in Richtung Ulm für den Verkehr gesperrt. Der Verkehr von Biberach in Richtung Ulm wird während der Bauzeit des 2. Bauabschnitts einspurig auf der rechten Spur an der Baustelle vorbeigeführt. Der Verkehr der Gegenrichtung ist von den Belagsarbeiten nicht betroffen. Ab Montag, 11. Juli, wird der Belag auf der Überholspur abgefräst. Die Erneuerung des Fahrbahnbelages erfolgt am Dienstag, 12. Juli 2011, so dass die Bundesstraße 30 in diesem Abschnitt voraussichtlich am Mittwochabend, nach Durchführung der Restarbeiten und Abbau der Verkehrssicherungseinrichtungen, wieder uneingeschränkt für den Verkehr zur Verfügung steht.
Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis für die Verkehrsbeschränkungen. Die Kosten für die Belagserneuerung belaufen sich auf etwa 300.000 Euro und werden vom Bund getragen.
Die Arbeiten zur Belagserneuerung werden in zwei Abschnitten durchgeführt. Im ersten Bauabschnitt wird ab Montag, 04. Juli 2011, bis voraussichtlich Samstag, 09. Juli, die rechte Fahrspur der Bundesstraße von Biberach in Richtung Ulm voll gesperrt. Während dieses Zeitraumes, in welchem die rechte Fahrspur der B 30 sowie die Standspur abgefräst und wieder neu eingebaut werden, wird der Verkehr von Biberach in Richtung Ulm einspurig auf der Überholspur an der Baustelle vorbeigeführt. Die in diesem Bereich liegenden Parkplätze können während der Belagsarbeiten des 1. Bauabschnittes nicht angefahren werden. Die Einspurigkeit der Verkehrsführung beginnt bereits ab dem Ende der gleichzeitig laufenden Brückensanierungsbaustelle. Es gibt daher auf der Bundesstraße 30 von Biberach in Richtung Ulm auf eine Länge von ca. 4,5 km keine Überholmöglichkeit.
Im zweiten Bauabschnitt wird ab Samstag, 09. Juli 2011, die Überholspur der Bundesstraße von Biberach in Richtung Ulm für den Verkehr gesperrt. Der Verkehr von Biberach in Richtung Ulm wird während der Bauzeit des 2. Bauabschnitts einspurig auf der rechten Spur an der Baustelle vorbeigeführt. Der Verkehr der Gegenrichtung ist von den Belagsarbeiten nicht betroffen. Ab Montag, 11. Juli, wird der Belag auf der Überholspur abgefräst. Die Erneuerung des Fahrbahnbelages erfolgt am Dienstag, 12. Juli 2011, so dass die Bundesstraße 30 in diesem Abschnitt voraussichtlich am Mittwochabend, nach Durchführung der Restarbeiten und Abbau der Verkehrssicherungseinrichtungen, wieder uneingeschränkt für den Verkehr zur Verfügung steht.
Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis für die Verkehrsbeschränkungen. Die Kosten für die Belagserneuerung belaufen sich auf etwa 300.000 Euro und werden vom Bund getragen.