Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Meckenbeuren) - Für die Fortführung der Planungsarbeiten zur B 30 zwischen Friedrichshafen und Ravensburg-Eschach hat das Regierungspräsidium Tübingen einen Projektbegleitenden Arbeitskreis einberufen. Die Auftaktveranstaltung findet am Mittwoch, 6. Juli 2011, im Rathaus in Meckenbeuren statt.
Der Arbeitskreis besteht aus Vertretern der von dem Straßenbauvorhaben berührten Gemeinden, Kreise, Fachbehörden und Verbände. Er tritt künftig in bestimmten Zeitabständen zusammen, begleitet den Planungsablauf und bereitet die Planungsentscheidungen vor.
Mitte der neunziger Jahre wurden eine West- und eine Ostumfahrung von Meckenbeuren verkehrlich und umweltbezogen untersucht. Wegen ihrer großräumigen verkehrlichen Bündelungsfunktion wurde die Westumfahrung in Abstimmung mit den betroffenen Gebietskörperschaften insgesamt als vorteilhafter als eine unter Umweltgesichtspunkten besser bewertete Ostumfahrung beurteilt. Seit 2004 wird die Maßnahme im "Vordringlichen Bedarf" des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen geführt. In den vergangenen Jahren wurde die Planung für die Westumfahrung auf der Grundlage umfangreicher Erhebungen sukzessive konkretisiert und optimiert.
Wegen der veränderten Verkehrsstruktur im Planungsraum wurde ab 2008 das Verkehrsgutachten aus den neunziger Jahren für die West- und Ostumfahrung aktualisiert und fortgeschrieben. Zudem haben sich seit der Grundsatzentscheidung für einen Westkorridor entscheidungserhebliche Änderungen in der Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung ergeben. Daher sind im Hinblick auf das künftige Genehmigungsverfahren durch das Landes- und das Bundesverkehrsministerium sowie das daran anschließende Planfeststellungsverfahren für den West- und den Ostkorridor weitergehende Untersuchungen erforderlich. Erst durch diesen erneuten und differenzierten Variantenvergleich wird es möglich sein, im Planfeststellungsverfahren unter Abwägung aller Belange Baurecht für das geplante Vorhaben zu erlangen.
In der Sitzung am kommenden Mittwoch werden schwerpunktmäßig der Stand der aktuellen Verkehrsuntersuchung sowie der Ablauf der notwendigen Untersuchungen bis zu einer belastbaren Variantenentscheidung vorgestellt und diskutiert. Dabei geht es auch um die Öffentlichkeitsbeteiligung im weiteren Planungsprozess.
Der Arbeitskreis besteht aus Vertretern der von dem Straßenbauvorhaben berührten Gemeinden, Kreise, Fachbehörden und Verbände. Er tritt künftig in bestimmten Zeitabständen zusammen, begleitet den Planungsablauf und bereitet die Planungsentscheidungen vor.
Mitte der neunziger Jahre wurden eine West- und eine Ostumfahrung von Meckenbeuren verkehrlich und umweltbezogen untersucht. Wegen ihrer großräumigen verkehrlichen Bündelungsfunktion wurde die Westumfahrung in Abstimmung mit den betroffenen Gebietskörperschaften insgesamt als vorteilhafter als eine unter Umweltgesichtspunkten besser bewertete Ostumfahrung beurteilt. Seit 2004 wird die Maßnahme im "Vordringlichen Bedarf" des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen geführt. In den vergangenen Jahren wurde die Planung für die Westumfahrung auf der Grundlage umfangreicher Erhebungen sukzessive konkretisiert und optimiert.
Wegen der veränderten Verkehrsstruktur im Planungsraum wurde ab 2008 das Verkehrsgutachten aus den neunziger Jahren für die West- und Ostumfahrung aktualisiert und fortgeschrieben. Zudem haben sich seit der Grundsatzentscheidung für einen Westkorridor entscheidungserhebliche Änderungen in der Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung ergeben. Daher sind im Hinblick auf das künftige Genehmigungsverfahren durch das Landes- und das Bundesverkehrsministerium sowie das daran anschließende Planfeststellungsverfahren für den West- und den Ostkorridor weitergehende Untersuchungen erforderlich. Erst durch diesen erneuten und differenzierten Variantenvergleich wird es möglich sein, im Planfeststellungsverfahren unter Abwägung aller Belange Baurecht für das geplante Vorhaben zu erlangen.
In der Sitzung am kommenden Mittwoch werden schwerpunktmäßig der Stand der aktuellen Verkehrsuntersuchung sowie der Ablauf der notwendigen Untersuchungen bis zu einer belastbaren Variantenentscheidung vorgestellt und diskutiert. Dabei geht es auch um die Öffentlichkeitsbeteiligung im weiteren Planungsprozess.