Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
https://www.b30oberschwaben.de/
10.02.2011 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 3046
395
Franz Fischer
395
Gönner: Nachbesserungen bei Lkw-Maut auf Bundesstraßen notwendig
(Berlin) - Der Bundesrat hat am Freitag über die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der Lkw-Maut auf 4-streifige Bundesstraßen beraten. Baden-Württembergs Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner begrüßte die Pläne, sprach sich allerdings in der Ausgestaltung für Nachbesserungen aus. "Mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf autobahnähnliche Bundesfernstraßen wird ein weiterer Schritt in die Richtung "Straße finanziert Straße" gegangen. Das ist ein zielführender Ansatz. In der Ausgestaltung wäre allerdings die Einführung einer Bagatellegrenze hilfreich", sagte Gönner im Vorfeld der Sitzung. Vor allem bei sehr kurzen Streckenabschnitten stünden Aufwand und Ertrag in keinem günstigen Verhältnis, so Gönner. "Strecken unter fünf Kilometern Länge sollten deshalb generell von der Mautpflicht ausgenommen werden." Außerdem bestehe die Gefahr, dass sich auf solch kurzen Abschnitten ein unerwünschter Mautausweichverkehr auf Nebenstraßen einstelle. "Es kann nicht gewollt sein, dass der Lkw-Verkehr dann auf kleinere Nebenstraßen ausweicht und womöglich auch noch durch Wohngebiete schlängelt".
Die Bundesregierung solle außerdem prüfen, ob nicht auch auf innerstädtischen Bundesfernstraßenabschnitten, die wie in den Städten Ulm oder Stuttgart in kommunaler Baulast liegen, eine Lkw-Maut erhoben werden kann. "Dort, wo als Alternative zur Autobahn eine vierstreifige Bundesstraße durch eine Stadt führt, war in der Vergangenheit ein teilweise erheblicher Ausweichverkehr festzustellen. Könnten auch diese Streckenabschnitte, trotz der kommunalen Baulast, in die Maut einbezogen werden, würde der Lkw-Transitverkehr wieder auf die Autobahnen zurückgedrängt werden", so Gönner. "Die betroffenen Städte könnten dann von diesem Lkw-Durchgangsverkehr entlastet werden".
Die Bundesregierung solle außerdem prüfen, ob nicht auch auf innerstädtischen Bundesfernstraßenabschnitten, die wie in den Städten Ulm oder Stuttgart in kommunaler Baulast liegen, eine Lkw-Maut erhoben werden kann. "Dort, wo als Alternative zur Autobahn eine vierstreifige Bundesstraße durch eine Stadt führt, war in der Vergangenheit ein teilweise erheblicher Ausweichverkehr festzustellen. Könnten auch diese Streckenabschnitte, trotz der kommunalen Baulast, in die Maut einbezogen werden, würde der Lkw-Transitverkehr wieder auf die Autobahnen zurückgedrängt werden", so Gönner. "Die betroffenen Städte könnten dann von diesem Lkw-Durchgangsverkehr entlastet werden".