03.02.2011 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 3031
407

Regierungspräsidium hat über 800 Einwendungen geprüft

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(Erbach / Donaurieden / Dellmensingen) - Der Bau einer Querspange von der B 311 zur B 30 bei Erbach ist im aktuell gültigen Bundesverkehrswegeplan 2003 bei den Projekten mit vordringlichem Bedarf aufgeführt und im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs ausgewiesen. Ziel der Maßnahme ist es, die Leistungsfähigkeit dieser West-Ost-Achse als überörtliche und überregionale Verkehrsverbindung zu stärken und dabei die Orte südlich von Ulm bis einschließlich Erbach zu entlasten. Hierzu sollen die Verkehre von der stark belasteten B 311 auf die zweibahnig, noch über freie Kapazitäten verfügende, B 30 gelenkt werden.

Das erste in 2006 für die Variante 3.1 eröffnete Planfeststellungsverfahren, wurde auf Antrag der Straßenbauverwaltung im März 2009 eingestellt. Zugleich wurde das vorliegende Verfahren für die neu entwickelte Variante 3.6 eingeleitet. Im vorliegenden Verfahren gingen insgesamt über 800 Einwendungen und Stellungnahmen Privater ein. Die Straßenbauverwaltung hat diese geprüft und wird nun voraussichtlich am 23. und 24 Februar in einer Erörterungsverhandlung Stellung dazu nehmen.


Lärmauswirkungen

Die Einwendungen und Stellungnahmen betreffen unter anderem die durch die Maßnahme bewirkten Verkehrsverlagerungen und damit verbundene Lärmzuwächse. Hierzu hat der Vorhabensträger seine Berechnungen ergänzt. Insbesondere die Bewältigung mittelbarer Auswirkungen wird insoweit zu diskutieren sein.


Querung der Südbahn

Von zahlreichen Einwendern sowie der Stadt Erbach wurde gefordert, die Südbahn mittels einer Unterführung statt der vorgesehenen Überführung zu queren. Ein hierzu vorgelegtes Gutachten wurde geprüft und die Variante nochmals überdacht, ohne dass dies zu einer Planänderung geführt hätte. Die Straßenbauverwaltung wird auch hierzu in der Verhandlung Stellung nehmen.


Landwirtschaft

Zur vorgesehenen Anlage von Ackerrandstreifen zugunsten der Feldlerche hat eine Aktualisierung der Datenlage ergeben, dass der Umfang der vorgesehenen Ackerrandstreifen reduziert werden kann. Daher hat der Vorhabensträger die auf Gemarkung Achstetten vorgesehenen Ackerrandstreifen aus seinem Konzept gestrichen. Zum Ausgleich für Eingriffe in das naturschutzrechtliche Schutzgut Boden ist geplant, landwirtschaftlich genutzte Böden mit Oberboden anzudecken. Dies ist jedoch nicht an jeder Stelle sinnvoll. Die Kulisse für den Oberbodenauftrag wird dahingehend geändert, dass Flächen in Überschwemmungsgebieten (HQ 100) aus der Maßnahme genommen werden. Zur Minderung der landwirtschaftlichen Betroffenheiten insgesamt hat das Regierungspräsidium beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens nach § 87 Flurbereinigungsgesetz beantragt. Mit dieser "Unternehmensflurbereinigung" sollen der Landverlust durch die Baumaßnahme und sonstige Nachteile im Anschluss an die Planfeststellung auf die vielen Schultern der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung verteilt werden.


Hochwasser

Die Luftbilder des Hochwassers vom 7. Dezember 2010 wurden beim Regierungspräsidium in Vorbereitung des Erörterungstermins ausgewertet. Die ergänzende Bewertung wird in der Erörterungsverhandlung vorgestellt. Mit der Beeinflussung des Hochwasserabflusses von Donau, Rot und Westernach durch den Straßendamm wird sich die Planfeststellungsbehörde unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses befassen. Die Planung hat nach derzeitigem Erkenntnisstand jedenfalls keine negativen Auswirkungen auf die bebauten Gebiete in Dellmensingen. Hinsichtlich des von der Straßenplanung unabhängig zu entwickelnden Hochwasserschutzes für Erbach haben das Regierungspräsidium und der Bürgermeister der Stadt Erbach vereinbart, demnächst ein weiteres Gespräch unter Einbeziehung der Landratsämter zu führen.

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