Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Ulm) - Für offensichtlich unwirksam hält die IHK Ulm die Ulmer Umweltzone. Das zweite Jahr in Folge wurden deutliche höhere Überschreitungstage des Feinstaubgrenzwerts, als 2008, als es noch keine Umweltzone gab, gezählt. Weitere Verschärfungen lehnt die IHK Ulm deshalb ab. Zudem fordert die IHK während der bevorstehenden Sanierung der B 10 eindeutige Sonderbedingungen in der Stadt Ulm ein.
Die IHK schreibt in einer Pressemitteilung, dass die Umweltzone "keinen nachweisbaren Beitrag zur Reduktion der Schadstoffbelastung leistet" und fordert, die Abschaffung mit den damit verbundenen Fahrverboten. Sollte diese dennoch beibehalten werden, lehnt die IHK Ulm die Einbeziehung weiterer Gebiete sowie eine Erweiterung der Fahrverbote auf die rote und gelbe Plakette strikt ab. "Denn einem bisher nicht nachgewiesenen Nutzen stehen erhebliche Eingriffe und Nachteile für die Wirtschaft und die Bevölkerung insgesamt gegenüber", kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle die Entscheidung.
Vor dem Hintergrund der Fortschreibung des Luftreinhalteplans werden daher auch Forderungen, die B 10 in die Umweltzone einzubeziehen, eine klare Absage erteilt. Für den aus Westen und Süden kommenden Verkehr auf der B 28, B 30 und B 311 gebe es keine sinnvolle Alternative zur B 10 als Anbindung an das Autobahnnetz. Die IHK betont zugleich, dass das bestehende Verbot des Lkw-Abkürzungsverkehrs der Autobahnen A 7 und A 8 über die B 10 von der regionalen Wirtschaft befürwortet wird. Auch eine Sperrung der Zinglerstraße für Lkw und Busse sei aus Sicht der IHK vorstellbar. Daneben müssen die anstehenden Bauarbeiten an der B 10 berücksichtigt werden. Denn die Flüssigkeit des Verkehrs spielt eine entscheidende Rolle beim Schadstoffausstoß. Vor diesem Hintergrund schlägt die IHK Ulm eine Aussetzung der Umweltzonenregelung mindestens für den Zeitraum der Baumaßnahmen vor.
Die IHK schreibt in einer Pressemitteilung, dass die Umweltzone "keinen nachweisbaren Beitrag zur Reduktion der Schadstoffbelastung leistet" und fordert, die Abschaffung mit den damit verbundenen Fahrverboten. Sollte diese dennoch beibehalten werden, lehnt die IHK Ulm die Einbeziehung weiterer Gebiete sowie eine Erweiterung der Fahrverbote auf die rote und gelbe Plakette strikt ab. "Denn einem bisher nicht nachgewiesenen Nutzen stehen erhebliche Eingriffe und Nachteile für die Wirtschaft und die Bevölkerung insgesamt gegenüber", kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle die Entscheidung.
Vor dem Hintergrund der Fortschreibung des Luftreinhalteplans werden daher auch Forderungen, die B 10 in die Umweltzone einzubeziehen, eine klare Absage erteilt. Für den aus Westen und Süden kommenden Verkehr auf der B 28, B 30 und B 311 gebe es keine sinnvolle Alternative zur B 10 als Anbindung an das Autobahnnetz. Die IHK betont zugleich, dass das bestehende Verbot des Lkw-Abkürzungsverkehrs der Autobahnen A 7 und A 8 über die B 10 von der regionalen Wirtschaft befürwortet wird. Auch eine Sperrung der Zinglerstraße für Lkw und Busse sei aus Sicht der IHK vorstellbar. Daneben müssen die anstehenden Bauarbeiten an der B 10 berücksichtigt werden. Denn die Flüssigkeit des Verkehrs spielt eine entscheidende Rolle beim Schadstoffausstoß. Vor diesem Hintergrund schlägt die IHK Ulm eine Aussetzung der Umweltzonenregelung mindestens für den Zeitraum der Baumaßnahmen vor.