Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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21.11.2010 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 2914
377
Franz Fischer
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Schwarzbuch: Verstrichene Gewährleistung kostet 13 Mio. Euro
(Sachsen-Anhalt) - Die neue Ost-West-Verkehrsverbindung der B 6n ist für Sachsen-Anhalt von großer Bedeutung. Die sogenannte Nordharz-Autobahn wurde seit 1997 in mehreren Teilabschnitten gebaut. 2002 erfolgte die Freigabe des ersten Abschnitts von Wernigerode bis zur Landesgrenze von Niedersachsen. Dieser und der Nordabschnitt bei Aschersleben mussten in 2009 nach nur sieben Jahren nach ihrer Fertigstellung für 13 Mio. Euro saniert werden. Normalerweise halten derartige Straßen 10 bis 15 Jahre. Alle Kritiken und Beschwerden von Bürgern, Abgeordneten aus Kommunen bis hin zu Bundestagsabgeordneten, dass nach so kurzer Zeit erneut so viele Steuergelder eingesetzt wurden, wies das Landesbauministerium Sachsen-Anhalt zurück und begründete die Schäden mit einer "Abnutzung durch hohes Verkehrsaufkommen", das mit 5.500 bis 18.400 Fahrzeuge pro Tag deutlich unterdurchschnittlich für autobahnähnliche Straßen ist. Das leuchtete auch den Laien aus einem anderen Grund nicht ganz ein, traten doch die Schäden eben nur in bestimmten Abschnitten auf, die nicht mehr als andere belastet sind. Es bedurfte erst einer anonymen Anzeige und des Drucks der Öffentlichkeit, bis sich das Ministerium zu einer gründlichen Ursachenforschung bequemte. Ein Gutachter kam zum Entschluss, dass es an zu hohlraumreichen Deckschichten und am verwendeten Asphaltgemisch gelegen habe. Dem Mischgut für die Trag- und Binderschicht wurde wiederverwendeter Altasphalt aus Abfräsungen anderer Straßen in erheblicher Menge zugesetzt. Das hätte zum vorzeitigen Verschleiß geführt. Die Anforderungen an den Hohlraumgehalt von Deck- und Binderschichten wurden inzwischen bundesweit und auf Landesebene reduziert. Es sei nicht auszuschließen, dass auf weiteren Abschnitten zukünftig dieses Schadensbild auftreten und damit weitere Kosten für Sanierung anfallen könnten. Diese wären bei den ersten beiden Abschnitten sicher nicht so hoch ausgefallen, hätten verantwortliche Mitarbeiter des Landesbaubetriebs nicht die Gewährleistungsfrist verstreichen lassen, um bereits erste Schäden auf diesem Wege beseitigen zu lassen. Weitere Gewährleistungsansprüche werden nicht mehr durchsetzbar sein, da der vereidigte Gutachter auch feststellte, dass die anfälligen "Asphaltmischungen" und fragwürdige Zuschlagstoffe den zum Bauzeitpunkt gültigen technischen Vorschriften entsprachen.