Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Laupheim) - Ohne großes Aufsehen ist am Montag im Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderats das Thema Lärm über die Bühne gegangen. Zurzeit seien keine größeren Schutzmaßnahmen erforderlich.
Die im Jahr 2007 in deutsches Recht überführte "Umgebungslärmrichtlinie" der EU zur flächendeckenden Lärmerfassung und -bekämpfung wirkt sich in erster Linie auf Ballungsräume aus. Entsprechende Untersuchungen seien jedoch auch für Teile des ländlichen Raums erforderlich gewesen. In Laupheim insbesondere für die Bundesstraße 30 und die Landesstraße 265 (Biberacher Straße und Ulmer Straße). Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Lärmbelastung weitgehend unter den von der Landesregierung vorgeschlagenen Grenzwerten liege. Von einer Überschreitung seien demnach weitaus weniger als 100 Menschen betroffen. Diese Zahl empfiehlt das Umweltministerium als Grenzwert, ab dem Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden sollten.
Für Laupheim werde es deshalb keinen Lärmaktionsplan geben. Viele Städte seien auf diese kostspieligen Pläne eingestiegen, letztlich sei aber nichts passiert, weil die Umsetzung problematisch sei. So sei die Verlegung von Flüsterasphalt unverhältnismäßig teuer. Anwohnern der Biberacher Straße empfiehlt die Stadt, auf eigene Kosten Lärmschutzfenster einzubauen. Die derzeitigen Möglichkeiten der Stadt beschränkten sich darauf, den Verkehr zu bündeln und über Geschwindigkeitsbeschränkungen nachzudenken.
Die im Jahr 2007 in deutsches Recht überführte "Umgebungslärmrichtlinie" der EU zur flächendeckenden Lärmerfassung und -bekämpfung wirkt sich in erster Linie auf Ballungsräume aus. Entsprechende Untersuchungen seien jedoch auch für Teile des ländlichen Raums erforderlich gewesen. In Laupheim insbesondere für die Bundesstraße 30 und die Landesstraße 265 (Biberacher Straße und Ulmer Straße). Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Lärmbelastung weitgehend unter den von der Landesregierung vorgeschlagenen Grenzwerten liege. Von einer Überschreitung seien demnach weitaus weniger als 100 Menschen betroffen. Diese Zahl empfiehlt das Umweltministerium als Grenzwert, ab dem Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden sollten.
Für Laupheim werde es deshalb keinen Lärmaktionsplan geben. Viele Städte seien auf diese kostspieligen Pläne eingestiegen, letztlich sei aber nichts passiert, weil die Umsetzung problematisch sei. So sei die Verlegung von Flüsterasphalt unverhältnismäßig teuer. Anwohnern der Biberacher Straße empfiehlt die Stadt, auf eigene Kosten Lärmschutzfenster einzubauen. Die derzeitigen Möglichkeiten der Stadt beschränkten sich darauf, den Verkehr zu bündeln und über Geschwindigkeitsbeschränkungen nachzudenken.