Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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16.04.2010 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 2621
320
Franz Fischer
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Vorfinanzierung von Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich
(Friedrichshafen) - Da die Allmannsweilerstraße auch nach dem vierstreifigen Ausbau als Messestraße weiterhin als Kreisstraße klassifiziert wird, lehnt das Regierungspräsidium die Vorfinanzierung von Lärmschutzmaßnahmen im Vorgriff auf den späteren Bau der Bundesstraße 30 neu ab, teilt die Stadtverwaltung Friedrichshafen mit.
In einem Brief an Regierungspräsident Hermann Strampfer bemühte sich Oberbürgermeister Andreas Brand um eine mögliche Vorfinanzierung für den Lärmschutz an der östlichen Seite der Messestraße durch den Bund. Eine Vorfinanzierung setzt jedoch voraus, dass die jetzige Kreisstraße in eine Bundesstraße umgestuft wird, was das Regierungspräsidium zum gegenwärtigen Zeitpunkt ablehnt.
In dem Antwortbrief heißt es: "Die vierstreifig als Messestraße auszubauende Allmannsweilerstraße bleibt zunächst als Kreisstraße klassifiziert. Erst mit der Realisierung der neuen B 30 zwischen Ravensburg/Eschach und Friedrichshafen, wird dieser Straßenzug Bestandteil der neuen B 30 und entsprechend umgestuft."
Diese Tatsache mache es dem Bund aus haushaltsrechtlichen Gründen unmöglich, Lärmschutzmaßnahmen an der Straße eines anderen Baulastträgers vorzunehmen. Hierfür bestehe keine rechtliche Verpflichtung. Erst wenn die B 30 zwischen Ravensburg und Friedrichshafen neu gebaut ist, muss dieser Abschnitt von der Kreisstraße in eine Bundesstraße aufgestuft werden. Denn dann, so heißt es im Brief des Regierungspräsidiums Tübingen, habe die Straße eine andere Netzbedeutung und eine entsprechend höhere Verkehrsbelastung. Erst dann müsse der detaillierte Umfang der aktiven Lärmschutzmaßnahmen in einem vorgelagerten Planfeststellungsverfahren und eine Verkehrsstärkenprognose für die Lärmberechnung festgeschrieben werden.
In einem Brief an Regierungspräsident Hermann Strampfer bemühte sich Oberbürgermeister Andreas Brand um eine mögliche Vorfinanzierung für den Lärmschutz an der östlichen Seite der Messestraße durch den Bund. Eine Vorfinanzierung setzt jedoch voraus, dass die jetzige Kreisstraße in eine Bundesstraße umgestuft wird, was das Regierungspräsidium zum gegenwärtigen Zeitpunkt ablehnt.
In dem Antwortbrief heißt es: "Die vierstreifig als Messestraße auszubauende Allmannsweilerstraße bleibt zunächst als Kreisstraße klassifiziert. Erst mit der Realisierung der neuen B 30 zwischen Ravensburg/Eschach und Friedrichshafen, wird dieser Straßenzug Bestandteil der neuen B 30 und entsprechend umgestuft."
Diese Tatsache mache es dem Bund aus haushaltsrechtlichen Gründen unmöglich, Lärmschutzmaßnahmen an der Straße eines anderen Baulastträgers vorzunehmen. Hierfür bestehe keine rechtliche Verpflichtung. Erst wenn die B 30 zwischen Ravensburg und Friedrichshafen neu gebaut ist, muss dieser Abschnitt von der Kreisstraße in eine Bundesstraße aufgestuft werden. Denn dann, so heißt es im Brief des Regierungspräsidiums Tübingen, habe die Straße eine andere Netzbedeutung und eine entsprechend höhere Verkehrsbelastung. Erst dann müsse der detaillierte Umfang der aktiven Lärmschutzmaßnahmen in einem vorgelagerten Planfeststellungsverfahren und eine Verkehrsstärkenprognose für die Lärmberechnung festgeschrieben werden.