Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Baindt) - Beamte der Verkehrspolizei haben am Montagvormittag einen Lastwagenfahrer nach einer Kontrolle aufgrund eines bestehenden Haftbefehles festgenommen.
Gegen 8.30 Uhr hatten die Polizisten den südosteuropäischen Sattelzugfahrer bei Ravensburg kontrolliert. Der Sattelauflieger war völlig unfachmännisch beladen und zudem unzureichend gesichert. Die Hecktüre konnte nur auf einer Seite geöffnet werden, da sonst das transportierte Material drohte herauszufallen. Der Lastwagen war mit Automotoren, Autotüren, Motorhauben, Stoßstangen und sonstigen Autoteilen, zum Teil bis unter die Dachplane gestapelt, beladen. Dem 48-jährigen Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Er musste die Ladung auf ein geeignetes Fahrzeug umladen. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten zudem fest, dass gegen den 48-jährigen ein Haftbefehl vorlag. Der Mann hatte vor zehn Jahren eine Straftat begangen, wegen der er rechtskräftig verurteilt wurde. Etwa ein Jahr vor Haftende wurde er in seine Heimat abgeschoben. Der 48-jährige hatte damit gerechnet, dass die Reststrafe nach zehn Jahren aufgehoben sei und er wieder nach Deutschland einreisen könnte. Jedoch hatte er nicht beachtet, dass die Zehnjahresfrist erst nach Rechtskraft des Urteils einsetzt und eine Verjährung noch nicht eingetreten war. Der 48-jährige wurde nun zur Verbüßung der Reststrafe in eine Haftanstalt eingeliefert.
Gegen 8.30 Uhr hatten die Polizisten den südosteuropäischen Sattelzugfahrer bei Ravensburg kontrolliert. Der Sattelauflieger war völlig unfachmännisch beladen und zudem unzureichend gesichert. Die Hecktüre konnte nur auf einer Seite geöffnet werden, da sonst das transportierte Material drohte herauszufallen. Der Lastwagen war mit Automotoren, Autotüren, Motorhauben, Stoßstangen und sonstigen Autoteilen, zum Teil bis unter die Dachplane gestapelt, beladen. Dem 48-jährigen Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Er musste die Ladung auf ein geeignetes Fahrzeug umladen. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten zudem fest, dass gegen den 48-jährigen ein Haftbefehl vorlag. Der Mann hatte vor zehn Jahren eine Straftat begangen, wegen der er rechtskräftig verurteilt wurde. Etwa ein Jahr vor Haftende wurde er in seine Heimat abgeschoben. Der 48-jährige hatte damit gerechnet, dass die Reststrafe nach zehn Jahren aufgehoben sei und er wieder nach Deutschland einreisen könnte. Jedoch hatte er nicht beachtet, dass die Zehnjahresfrist erst nach Rechtskraft des Urteils einsetzt und eine Verjährung noch nicht eingetreten war. Der 48-jährige wurde nun zur Verbüßung der Reststrafe in eine Haftanstalt eingeliefert.