Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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06.05.2009 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 2173
406
Franz Fischer
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3-streifiger Ausbau soll bis 2016 abgeschlossen werden
(Biberach / Rißegg) - Bis voraussichtlich 2016 wird der 3-streifige Ausbau der B 30 zwischen Oberessendorf und Biberach abgeschlossen. Ende des Jahres sollen die Bauarbeiten an einem weiteren Abschnitt zwischen Appendorf und Biberach-Jordanbad beginnen, der letzte Abschnitt wird voraussichtlich 2013 folgen und bis 2016 fertig sein. Ein 4-streifiger Ausbau ist aber noch lange nicht in Sicht.
Im Oktober oder November sollen die Bauarbeiten beginnen, sagt Axel Bernhard, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Tübingen. Im Abschnitt der nördlichen Rißbrücke bei Appendorf bis Biberach-Jordanbad soll für fünf Millionen Euro auf einer Länge von 1,2 Kilometern ein Überholstreifen entstehen. Das Regierungspräsidium spricht von einem 3-streifigen Ausbau, wie er bereits auf vier Abschnitten auf der B 30 von Oberessendorf bis Biberach besteht. Dem Bauvorhaben stehe nichts mehr im Weg, versichert Bernhard, der Planfeststellungsbeschluss ist am 9. Januar 2009 ergangen. Die Planung ist inzwischen rechtskräftig, die Bauzeit wird voraussichtlich zwei Jahre betragen.
Der letzte und sechste Abschnitt von Unteressendorf bis Hochdorf steht noch aus. Der 3-streifige Ausbau dieses rund 1,5 km lange Abschnitts ist noch in Planung. "Hier muss erst eine Umweltverträglichkeitsstudie vorausgehen. Nach der Studie kann sich die Trassenführung noch ändern", sagt Bernhard. Erst nach der Studie folgt das Planfeststellungsverfahren. Baubeginn wird frühestens 2013 sein, die Fertigstellung 2016. Die Kosten können derzeit jedoch noch nicht abgeschätzt werden.
Bevor mit den Planungen einer neuen Bundesfernstraße begonnen werden kann, muss sie in den Bundesverkehrswegeplan in den "Vordringlichen Bedarf" oder "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht" aufgenommen werden. Der vierspurige Ausbau der B 30 zwischen Biberach und Baindt ist allerdings nur unter "Weiterer Bedarf" eingestuft, was ein striktes Planungsverbot bedeutet. Vom Tisch ist die Maßnahme allerdings noch nicht. Die Einordnung der Straßen in die Kategorien nimmt der Bund vor, nachdem das Regierungspräsidium den Bedarf angemeldet hat. Die zurückliegende Bestandsaufnahme im Bundesverkehrswegeplan stammt aus dem Jahr 2003, er wird 2015 fortgeschrieben und dann erst 2028 wieder. 2015 kann der Bund neu entscheiden, ob der vierspurige Ausbau dann in den "Vordinglichen Bedarf" kommt.
Im Oktober oder November sollen die Bauarbeiten beginnen, sagt Axel Bernhard, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Tübingen. Im Abschnitt der nördlichen Rißbrücke bei Appendorf bis Biberach-Jordanbad soll für fünf Millionen Euro auf einer Länge von 1,2 Kilometern ein Überholstreifen entstehen. Das Regierungspräsidium spricht von einem 3-streifigen Ausbau, wie er bereits auf vier Abschnitten auf der B 30 von Oberessendorf bis Biberach besteht. Dem Bauvorhaben stehe nichts mehr im Weg, versichert Bernhard, der Planfeststellungsbeschluss ist am 9. Januar 2009 ergangen. Die Planung ist inzwischen rechtskräftig, die Bauzeit wird voraussichtlich zwei Jahre betragen.
Der letzte und sechste Abschnitt von Unteressendorf bis Hochdorf steht noch aus. Der 3-streifige Ausbau dieses rund 1,5 km lange Abschnitts ist noch in Planung. "Hier muss erst eine Umweltverträglichkeitsstudie vorausgehen. Nach der Studie kann sich die Trassenführung noch ändern", sagt Bernhard. Erst nach der Studie folgt das Planfeststellungsverfahren. Baubeginn wird frühestens 2013 sein, die Fertigstellung 2016. Die Kosten können derzeit jedoch noch nicht abgeschätzt werden.
Bevor mit den Planungen einer neuen Bundesfernstraße begonnen werden kann, muss sie in den Bundesverkehrswegeplan in den "Vordringlichen Bedarf" oder "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht" aufgenommen werden. Der vierspurige Ausbau der B 30 zwischen Biberach und Baindt ist allerdings nur unter "Weiterer Bedarf" eingestuft, was ein striktes Planungsverbot bedeutet. Vom Tisch ist die Maßnahme allerdings noch nicht. Die Einordnung der Straßen in die Kategorien nimmt der Bund vor, nachdem das Regierungspräsidium den Bedarf angemeldet hat. Die zurückliegende Bestandsaufnahme im Bundesverkehrswegeplan stammt aus dem Jahr 2003, er wird 2015 fortgeschrieben und dann erst 2028 wieder. 2015 kann der Bund neu entscheiden, ob der vierspurige Ausbau dann in den "Vordinglichen Bedarf" kommt.