Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Dellmensingen) - Der Protest gegen die Querspange der B 311 zur B 30 formiert sich nun auch in Dellmensingen. Bei einer Infoveranstaltung am Dienstag des Bürgervereins zum Schutz von Mensch und Natur forderte der Laupheim Anwalt Professor Dr. Andreas Staudacher 50 Bürger auf Einsprüche zu formulieren. Einsprüche hätten schon einmal zu Planänderungen geführt.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, so Staudacher, sammle das Regierungspräsidium zunächst die Einwände der Bürger und lege dann einen öffentlichen Erörterungstermin fest. "Die Einwände haben schon mal zu Änderungen der Planung geführt", sagt der Rechtsanwalt.
Reinhard Härle von der Bürgerinitiative wird die Schreiben sammeln, um sie mit der Stellungnahme des Anwalts nach Tübingen weiterzuleiten. Drei Hauptkonflikte und mehrere kleinere Themen sieht Staudacher als mögliche Einspruchsgründe. Da ist zum einen die geplante, etwa neun Meter hohe Überführung über die Bahngleise. "Das Regierungspräsidium hat die Möglichkeit einer Bahnunterführung bisher nicht ernsthaft untersucht", sagt Härle. Ein weiterer Punkt ist der Lärmschutz, auch der Hochwasserschutz sei problematisch. "Bisher konnte das Hochwasser zwischen Rot und Westernach abfließen, jetzt wird diese Retentionsfläche vom Straßendamm durchschnitten." Daher möchte die Bürgerinitiative eine Renaturierung der Westernach erreichen, um Hochwasser kontrolliert abfließen zu lassen.
Weitere Punkte für Bürgereinsprüche sind das Feldwegenetz, der Kreisverkehr an der geplanten B 30 Auffahrt und Ackerrandstreifen zum Schutz der Feldlerchen. "Ihre Einsprüche können wir später durch Gutachten untermauern. Das wird beim Regierungspräsidium zu Ergebnissen führen", sagte Staudacher. "Wenn wir damit nicht einverstanden sind, können wir danach ein Gerichtsverfahren anstreben." Da die Einspruchsfrist am 13. Mai endet, wurden die Bürger aufgefordert ihre Einwände bis zum 27. April zu formulieren und Reinhard Härle zu übergeben.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, so Staudacher, sammle das Regierungspräsidium zunächst die Einwände der Bürger und lege dann einen öffentlichen Erörterungstermin fest. "Die Einwände haben schon mal zu Änderungen der Planung geführt", sagt der Rechtsanwalt.
Reinhard Härle von der Bürgerinitiative wird die Schreiben sammeln, um sie mit der Stellungnahme des Anwalts nach Tübingen weiterzuleiten. Drei Hauptkonflikte und mehrere kleinere Themen sieht Staudacher als mögliche Einspruchsgründe. Da ist zum einen die geplante, etwa neun Meter hohe Überführung über die Bahngleise. "Das Regierungspräsidium hat die Möglichkeit einer Bahnunterführung bisher nicht ernsthaft untersucht", sagt Härle. Ein weiterer Punkt ist der Lärmschutz, auch der Hochwasserschutz sei problematisch. "Bisher konnte das Hochwasser zwischen Rot und Westernach abfließen, jetzt wird diese Retentionsfläche vom Straßendamm durchschnitten." Daher möchte die Bürgerinitiative eine Renaturierung der Westernach erreichen, um Hochwasser kontrolliert abfließen zu lassen.
Weitere Punkte für Bürgereinsprüche sind das Feldwegenetz, der Kreisverkehr an der geplanten B 30 Auffahrt und Ackerrandstreifen zum Schutz der Feldlerchen. "Ihre Einsprüche können wir später durch Gutachten untermauern. Das wird beim Regierungspräsidium zu Ergebnissen führen", sagte Staudacher. "Wenn wir damit nicht einverstanden sind, können wir danach ein Gerichtsverfahren anstreben." Da die Einspruchsfrist am 13. Mai endet, wurden die Bürger aufgefordert ihre Einwände bis zum 27. April zu formulieren und Reinhard Härle zu übergeben.