
Bundesstrasse 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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23.03.2009 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 2131
457
Franz Fischer
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Regierungspräsidium leitet neues Planfeststellungsverfahren ein

Wie das Regierungspräsidium mitteilt findet am Donnerstag, den 26. März, in der Mensa des Schulzentrums Jahnstraße in Erbach um 18 Uhr eine Informationsveranstaltung der Straßenbauverwaltung zur neuen Planung statt. Die Planunterlagen liegen vom 30. März bis zum 29. April zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Betroffen sind die Gemeinden Oberdischingen und Hüttisheim, die Stadt Erbach mit ihren Gemarkungen Erbach, Ersingen, Donaurieden und Dellmensingen sowie die Gemeinde Achstetten, Gemarkung Stetten, mit Ausgleichsmaßnahmen.
Zuletzt leitete das Regierungspräsidium Tübingen im Mai 2006 das Planfeststellungsverfahren für die Variante 3.1 ein. Während des Verfahrens änderte sich die Gesetzeslage zum Artenschutz, so dass eine Überarbeitung der Planunterlagen notwendig wurde. Im Anhörungsverfahren gingen auch eine Vielzahl von Einwendungen und kritischen Stellungnahmen ein, die soweit möglich bei der neuen Planung mitberücksichtigt wurden. Die nunmehr beantragte Variante 3.6 weicht in der Trassenführung in Teilen von der bisherigen Variante 3.1 ab.
Da dadurch neue Betroffenheiten entstehen und andere dafür entfallen hat sich das Regierungspräsidium entschlossen, das alte Verfahren einzustellen und ein neues Verfahren einzuleiten. Die im Anhörungsverfahren zur Planauslegung im Sommer 2006 erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen haben sich damit erledigt und sind somit auch nicht automatisch Gegenstand des neuen Planfeststellungsverfahrens.
Die gesamten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen ab Montag, 30. März 2009, bis einschließlich Mittwoch, 29. April 2009, in den Rathäusern Oberdischingen, Erbach, Hüttisheim und Achstetten während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. Jeder kann bis spätestens am Mittwoch, 13. Mai 2009, bei der Stadt Erbach, bei den Gemeinden Oberdischingen, Hüttisheim und Achstetten oder beim Regierungspräsidium Tübingen schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.