
Bundesstrasse 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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Ein interkommunales Bündnis steht dahinter. Bad Waldsee, Meckenbeuren, Friedrichshafen, Tettnang, Biberach, Ravensburg, Weingarten, Wangen, Hagnau, Überlingen, sie alle bilden einen Arbeitskreis zur Abstimmung von Verfahren und Maßnahmen. Angestoßen hat dies die "Umgebungslärmrichtlinie" der EU. Sie verpflichtet die Kommunen, für Lärmschwerpunkte Lärmaktionspläne zu erstellen und die notwendigen Maßnahmen dann möglichst auch umsetzt. Verpflichtend ist das aber nicht.
Was ein Lärmschwerpunkt ist, dafür gibt es zwei Anhaltspunkte. Mindestens 70 Dezibel tagsüber, mindestens 60 Dezibel in der Nacht, das sind aus Sicht des Umweltministeriums Baden-Württemberg die Voraussetzungen. Die EU geht noch einen Schritt weiter und schreibt Lärmaktionspläne in einer ersten Stufe für alle Hauptverkehrsstraßen mit mindestens 16.400 Kfz in 24 Stunden vor, unabhängig von der Anzahl der Betroffenen von besonders hohen Lärmpegeln. Beide Punkte gelten für die B 30 und nach den neuesten Zahlen auch für die B 467. Die Lärmbelastung wurde bereits 2007 kartiert und die Betroffenen ermittelt. Sobald der Aufstellungsbeschluss für den Plan vorliegt, ist vorgesehen die Öffentlichkeit so früh wie möglich mit ins Boot zu holen.
Am Ende soll ein Katalog möglicher Maßnahmen entstehen. Dieser kann von Tempobeschränkungen über nächtliche Fahrverbote für den Schwerlastverkehr bis hin zu lärmmindernden Fahrbahnbelägen reichen, aber auch Lärmschutzwände oder Zuschüsse für Lärmschutzfenster umfassen. Offen ist, wer zahlt. Die EU sieht keine Mittel vor, das Land hingegen hat für das Jahr 2009 ein Förderprogramm angekündigt. Die Gemeinde selbst ist zwar nicht Baulastträger, hat aber für die Planerstellung 35.000 Euro in den Haushalt 2009 eingestellt.