Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Stuttgart / Donaurieden) - Die geplante Querspange der B 311 zur B 30 beschäftigte in der letzten Sitzung nun auch den Landtag. Auf Anfrage des Grünen Abgeordneten Thomas Oelmayer stellte das Land klar, dass trotz des geplanten Ausbaus der L 259 zwischen der B 30 und der B 311 bei Ehingen die Querspange notwendig ist.
Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle (CDU) begründet die Notwendigkeit mit der unterschiedlichen Bedeutung beider Straßen. Während es sich bei der B 311 um eine Landesentwicklungsachse zwischen Freiburg und Ulm handele und es hier nicht nur um die Entlastung von Erbach, sondern auch um den besseren Anschluss an das großräumige Autobahnnetz über die B 30 gehe, ginge es beim Ausbau der Landesstraße um die Ortsumfahrung Rißtissen. Es handle sich um "unterschiedliche Verkehrsrelationen". Beide Maßnahmen seien deshalb unabhängig voneinander zu betrachten. "Durch den Ausbau der Landesstraße erübrigt sich somit die geplante Querspange nicht", so der Staatssekretär.
Zu der Planung der Querspangenvariante 3.6 teilte Köberle weiter mit, dass im ersten Quartal des kommenden Jahres die Pläne in den Rathäusern der Region öffentlich ausliegen werden. Ursprünglich war dies bereits für den Herbst dieses Jahres vorgesehen. Als Grund für die Verzögerung nennt das Regierungspräsidium Tübingen neue Artenschutzregelungen im Bundesnaturschutzgesetz und die Notwendigkeit besonders detaillierter Planungen im Dialog mit der Raumschaft.
Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle (CDU) begründet die Notwendigkeit mit der unterschiedlichen Bedeutung beider Straßen. Während es sich bei der B 311 um eine Landesentwicklungsachse zwischen Freiburg und Ulm handele und es hier nicht nur um die Entlastung von Erbach, sondern auch um den besseren Anschluss an das großräumige Autobahnnetz über die B 30 gehe, ginge es beim Ausbau der Landesstraße um die Ortsumfahrung Rißtissen. Es handle sich um "unterschiedliche Verkehrsrelationen". Beide Maßnahmen seien deshalb unabhängig voneinander zu betrachten. "Durch den Ausbau der Landesstraße erübrigt sich somit die geplante Querspange nicht", so der Staatssekretär.
Zu der Planung der Querspangenvariante 3.6 teilte Köberle weiter mit, dass im ersten Quartal des kommenden Jahres die Pläne in den Rathäusern der Region öffentlich ausliegen werden. Ursprünglich war dies bereits für den Herbst dieses Jahres vorgesehen. Als Grund für die Verzögerung nennt das Regierungspräsidium Tübingen neue Artenschutzregelungen im Bundesnaturschutzgesetz und die Notwendigkeit besonders detaillierter Planungen im Dialog mit der Raumschaft.