Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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22.07.2008 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 1850
299
Franz Fischer
299
Audi in falsche Richtung abgebogen
Ravensburg
23.07.2008
2 Verunglückte
2 Leichtverletzte
2 Fahrzeuge
14.000 Euro Sachschaden
23.07.2008
2 Verunglückte
2 Leichtverletzte
2 Fahrzeuge
14.000 Euro Sachschaden
(Ravensburg) - Zwei Verletzte und Sachschaden von rund 14.000 Euro ist die Bilanz eines Unfalls am Mittwoch an der Abfahrt der B 30 bei Ravensburg. Zwei Autos waren zusammengestoßen.
Ein 63-jähriger Audifahrer befuhr die autobahnähnliche Bundesstraße 30 gegen 11.55 Uhr in Richtung Friedrichshafen und verließ diese an der Abfahrt Meersburg. An der anschließenden Stoppstelle, der Einmündung zur Bundesstraße 33, hielt er zunächst an. Obwohl an dieser Stelle nur nach rechts abgebogen werden darf, fuhr er verbotswidrig nach links und prallte in der Folge gegen einen ordnungsgemäß heranfahrenden Fiat einer 26-jährigen. Hierbei zogen sich beide Autofahrer leichte Verletzungen zu.
Während am Audi ein Schaden von rund 8.000 entstanden ist, schätzt die Polizei den Schaden am Fiat auf etwa 6.000 Euro. Beide Fahrzeuge mussten von herbeigerufenen Abschleppdiensten abtransportiert werden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde dem Unfallverursacher an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen.
Ein 63-jähriger Audifahrer befuhr die autobahnähnliche Bundesstraße 30 gegen 11.55 Uhr in Richtung Friedrichshafen und verließ diese an der Abfahrt Meersburg. An der anschließenden Stoppstelle, der Einmündung zur Bundesstraße 33, hielt er zunächst an. Obwohl an dieser Stelle nur nach rechts abgebogen werden darf, fuhr er verbotswidrig nach links und prallte in der Folge gegen einen ordnungsgemäß heranfahrenden Fiat einer 26-jährigen. Hierbei zogen sich beide Autofahrer leichte Verletzungen zu.
Während am Audi ein Schaden von rund 8.000 entstanden ist, schätzt die Polizei den Schaden am Fiat auf etwa 6.000 Euro. Beide Fahrzeuge mussten von herbeigerufenen Abschleppdiensten abtransportiert werden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde dem Unfallverursacher an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen.