Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Ravensburg) - Ein Fahrverbot erwartet einen 40-jähriger VW-Fahrer nach einem Verkehrsverstoß am Dienstagmorgen gegen 09.00 Uhr auf der Bundesstraße 30 in Fahrtrichtung Ulm. Der Mann fuhr im Wernerhoftunnel statt erlaubter 100 mit 140 Sachen. Danach beobachtete eine Zivilstreife der Verkehrspolizei, wie er in Höhe Ravensburg-Nord bei einer Geschwindigkeit von etwa 130 Stundenkilometer nur einen Abstand von rund fünf Meter auf einen vorausfahrenden Wagen einhielt. Wenige Minuten später schloss er wieder auf einen Vordermann auf und hielt zu diesem trotz einer Geschwindigkeit von 135 Stundenkilometern nur einen Abstand von etwa zehn Meter ein. Der 40-jährige aus dem Nachbarkreis wurde angezeigt.
Ein weiteres Fahrverbot droht einem 34-jährigen Mercedesfahrer nach einem Vorfall gegen 18.30 Uhr auf derselben Straße. Er hielt zu einem vorausfahrenden Auto bei einer Geschwindigkeit von 120 Stundenkilometer ebenfalls nur einen Abstand zwischen 10 und 15 Metern ein. Am Ausbauende Ravensburg-Süd maßen ihn die Polizisten danach trotz erlaubter 80 mit einer Geschwindigkeit von etwa 130 Sachen.
Ebenfalls zu wenig Sicherheitsabstand eingehalten hatte ein 26-jähriger Opelfahrer am selben Abend. Er erachtete einen "Sicherheitsabstand" von 8-10 Meter zu seinem Vordermann bei einer Geschwindigkeit von rund 125 Stundenkilometer für ausreichend.
Ein weiteres Fahrverbot droht einem 34-jährigen Mercedesfahrer nach einem Vorfall gegen 18.30 Uhr auf derselben Straße. Er hielt zu einem vorausfahrenden Auto bei einer Geschwindigkeit von 120 Stundenkilometer ebenfalls nur einen Abstand zwischen 10 und 15 Metern ein. Am Ausbauende Ravensburg-Süd maßen ihn die Polizisten danach trotz erlaubter 80 mit einer Geschwindigkeit von etwa 130 Sachen.
Ebenfalls zu wenig Sicherheitsabstand eingehalten hatte ein 26-jähriger Opelfahrer am selben Abend. Er erachtete einen "Sicherheitsabstand" von 8-10 Meter zu seinem Vordermann bei einer Geschwindigkeit von rund 125 Stundenkilometer für ausreichend.