Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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22.02.2008 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 1672
385
Franz Fischer
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30-jähriger Todesfahrer geht 18 Monate ins Gefängnis
(Friedrichshafen) - Ein Jahr und sechs Monate Haft ohne Bewährung. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Tettnang gegen einen 30-jährigen aus dem Landkreis Ravensburg, der für den Unfalltod einer alleinerziehenden Mutter von drei Kindern im letzten Jahr auf der Bundesstraße 30 im Seewaldkreisel verantwortlich ist. Betrunken war er zu schnell unterwegs, über den Kreisel geschanzt und im Flug in das Auto der Frau geprallt.
Mit schwarzem Pullover, kurzem dunkles Haar, bleich, die Hände fest gefaltet, die Augen auf den Tisch vor ihm gerichtet sitzt er da: "Was soll ich sagen? Das habe ich getan", sagt der 30-jährige, nachdem der Staatsanwalt die Anklage verlesen hatte. Als er 45 Minuten später vor der Urteilsverkündung das letzte Wort hat blickt er ein einziges Mal in die überschaubare Schar der Zuhörer: "Ich möchte mich bei den Familienmitgliedern entschuldigen", sagt er und weint. "Es tut mir leid, aber ich kann es nicht wiedergutmachen."
Zur Hauptverhandlung hatte Richter Eckhard Geiger keine Zeugen geladen und keine Sachverständigen. Es gibt keine Zweifel darüber, was am frühen Morgen des 12. Oktober 2007 auf der Bundesstraße 30 im Seewaldkreisel zwischen Friedrichshafen und Lochbrücke passiert ist: Mit 135 bis 150 Sachen raste der heute 30-jährige stadtauswärts auf den Kreisverkehr zu, bremste zu spät, verlor die Kontrolle über seinen Audi A 6, berührte den Kreisel im Inneren, hob ab, stieß dann im Flug mit immer noch rund 100 Stundenkilometern oder mehr mit dem Auto der 44-jährigen zusammen, landete auf dem Dach und schlitterte noch 100 Meter weiter.
Die Frau war sofort tot. Der 30-jährige hatte 1,6 Promille Alkohol im Blut. Vor Gericht sagte er aus, dass er sich nur noch an ein weißes Licht erinnern könne. Bei dem Unfall blieb er unverletzt. Zwei Flaschen Wein habe er getrunken und sich dann ohne Ziel ins Auto gesetzt, da seine Frau, Mutter des gemeinsamen kleinen Kindes, zwei Tage vorher mit Verdacht auf Krebs ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Der Verdacht erhärtete sich später allerdings nicht. Kurz nach dem Unfall wird der Mann in ein Zentrum für Psychiatrie eingeliefert, bleibt dort zwei Monate, ist noch depressiv und in Behandlung.
Die Getötete, alleinerziehende Mutter von drei minderjährigen Kindern, war am besagten Tag mit Ihrem Wagen unterwegs zu ihrer Arbeitsstelle beim Flughafen. Es wird noch Monate dauern, bis alle finanziellen Fragen rund um den Unfall geklärt sind. Wie die drei Kinder den Tod ihrer Mutter verkraftet haben, war vor Gericht kein großes Thema.
Der 30-jährige ist nicht vorbestraft und hat auch keine Punkte in Flensburg, dass er wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu verurteilen ist, ist allen Prozessbeteiligten klar. So wirkt der 30-jährige gefasst, als Geiger sein Urteil verkündet: 18 Monate Haft, 20 Monate Führerscheinentzug.
Mit schwarzem Pullover, kurzem dunkles Haar, bleich, die Hände fest gefaltet, die Augen auf den Tisch vor ihm gerichtet sitzt er da: "Was soll ich sagen? Das habe ich getan", sagt der 30-jährige, nachdem der Staatsanwalt die Anklage verlesen hatte. Als er 45 Minuten später vor der Urteilsverkündung das letzte Wort hat blickt er ein einziges Mal in die überschaubare Schar der Zuhörer: "Ich möchte mich bei den Familienmitgliedern entschuldigen", sagt er und weint. "Es tut mir leid, aber ich kann es nicht wiedergutmachen."
Zur Hauptverhandlung hatte Richter Eckhard Geiger keine Zeugen geladen und keine Sachverständigen. Es gibt keine Zweifel darüber, was am frühen Morgen des 12. Oktober 2007 auf der Bundesstraße 30 im Seewaldkreisel zwischen Friedrichshafen und Lochbrücke passiert ist: Mit 135 bis 150 Sachen raste der heute 30-jährige stadtauswärts auf den Kreisverkehr zu, bremste zu spät, verlor die Kontrolle über seinen Audi A 6, berührte den Kreisel im Inneren, hob ab, stieß dann im Flug mit immer noch rund 100 Stundenkilometern oder mehr mit dem Auto der 44-jährigen zusammen, landete auf dem Dach und schlitterte noch 100 Meter weiter.
Die Frau war sofort tot. Der 30-jährige hatte 1,6 Promille Alkohol im Blut. Vor Gericht sagte er aus, dass er sich nur noch an ein weißes Licht erinnern könne. Bei dem Unfall blieb er unverletzt. Zwei Flaschen Wein habe er getrunken und sich dann ohne Ziel ins Auto gesetzt, da seine Frau, Mutter des gemeinsamen kleinen Kindes, zwei Tage vorher mit Verdacht auf Krebs ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Der Verdacht erhärtete sich später allerdings nicht. Kurz nach dem Unfall wird der Mann in ein Zentrum für Psychiatrie eingeliefert, bleibt dort zwei Monate, ist noch depressiv und in Behandlung.
Die Getötete, alleinerziehende Mutter von drei minderjährigen Kindern, war am besagten Tag mit Ihrem Wagen unterwegs zu ihrer Arbeitsstelle beim Flughafen. Es wird noch Monate dauern, bis alle finanziellen Fragen rund um den Unfall geklärt sind. Wie die drei Kinder den Tod ihrer Mutter verkraftet haben, war vor Gericht kein großes Thema.
Der 30-jährige ist nicht vorbestraft und hat auch keine Punkte in Flensburg, dass er wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu verurteilen ist, ist allen Prozessbeteiligten klar. So wirkt der 30-jährige gefasst, als Geiger sein Urteil verkündet: 18 Monate Haft, 20 Monate Führerscheinentzug.