Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Ravensburg) - Unzufrieden sind derzeit Landwirte aus Taldorf und Eschach mit dem Verhalten des Regierungspräsidiums Tübingen. Grund sind die ihrer Ansicht nach schleppenden Verhandlungen über den Kauf von Baugrundstücken, die im Zusammenhang mit dem Bau der B 30 Süd benötigt werden. Dies wurde nun in den Ortschaftsräten deutlich.
Da die Grundstücksverhandlungen für die B 30 Süd bislang nicht den gewünschten Fortschritt gebracht haben, so die Stadt Ravensburg, habe sich das Regierungspräsidium als Verfahrensträger dazu entschlossen, das Flurbereinigungsverfahren in der Form eines so genannten Zweckverfahrens in die Wege zu leiten, um alle Grundstücksangelegenheiten durch Tausch regeln zu können. Dies habe den Vorteil, dass auch dann mit dem Bau begonnen werden kann, wenn noch nicht alle Grundstücksfragen geklärt sind, also sofort nach dem der Bund die nötigen Gelder freigegeben hat. Ein einfacher Verkauf für vier Euro pro Quadratmeter kommt somit nicht mehr in Frage. Die Stadt Ravensburg hat bereits in den letzten Jahren durch den Kauf zahlreicher Grundstücke im Umkreis der neuen B 30-Trasse genug Land erworben, das den 98 Eigentümern zum Tausch für ihre auf der neuen B 30-Trasse liegenden Äcker angeboten werden kann.
Nun sorgt das Mittel des Zweckverfahrens für reichlich Ärger. Ein von der Flurbereinigung betroffener Taldorfer Landwirt brachte in der Einwohnerstunde des Ortschaftsrates seinen Frust zum Ausdruck. Er nannte das Prozedere die "Vorwegnahme einer Enteignung". Eine Enteignung wäre nach Auskunft von Peter Hilsenbeck, beim Landratsamt Ravensburg für die Flurbereinigung zuständig, sogar rein rechtlich bei einem wichtigen Straßenprojekt wie der B 30 Süd möglich. Daran hätten aber weder die Stadt noch der Landkreis Ravensburg ein Interesse. Angenommen ein Bauer will sein Land gar nicht hergeben, gäbe es im Flurbereinigungsverfahren auch die Möglichkeit eines Zwangstausches. Der betreffende Eigentümer bekommt dann sein Land entzogen und ein anderes Stück zugewiesen. Ziel der Flurbereinigung sei aber eine gütliche Einigung. Deshalb zahlen die Ämter zur Zeit beim Abkauf einen Wert, der über dem freien Marktwert liegt und beim Tausch bekomme der Betroffene in der Regel ein größeres Grundstück, als er hergegeben hat.
"Wir freuen uns alle auf die B 30 Süd", sagte Dr. Manfred Büchele im Taldorfer Ortschaftsrat, "doch wäre es schön, wenn letztendlich alle zufrieden sind beim Durchschneiden des Bandes." Franz Bentele sprach vom Gefühl, die Landwirte seien vorab zu wenig über die Flurbereinigung informiert worden. Dies weist Landratsamtsvertreter Hilsenbeck wiederum zurück, räumt jedoch ein, dass die Gespräche des Regierungspräsidiums mit den betroffenen Bauern zögerlich verlaufen seien. Nach Informationen der örtlichen Zeitung seien vier der 98 betroffenen Eigentümer extrem unzufrieden. Drei Bauern aus Oberzell und einer, dessen Aussiedlerhof zwischen der Kläranlage Langwies und Weiherstobel liegt. Die neue B 30 wird direkt an seinem Gut vorbeiführen und zerschneidet seine Ländereien.
Einstimmig haben die Ortschaftsräte die für die Einleitung der Flurbereinigung notwendigen Beschlüsse gefasst. Noch in diesem Quartal wird ein Gremium der vom Bau der B 30 Süd betroffenen Personen gewählt, und in der ersten Jahreshälfte sollen die Werte der entsprechenden Grundstücke objektiv gemeinsam mit Vertretern des Bauernverbandes ermittelt werden.
Da die Grundstücksverhandlungen für die B 30 Süd bislang nicht den gewünschten Fortschritt gebracht haben, so die Stadt Ravensburg, habe sich das Regierungspräsidium als Verfahrensträger dazu entschlossen, das Flurbereinigungsverfahren in der Form eines so genannten Zweckverfahrens in die Wege zu leiten, um alle Grundstücksangelegenheiten durch Tausch regeln zu können. Dies habe den Vorteil, dass auch dann mit dem Bau begonnen werden kann, wenn noch nicht alle Grundstücksfragen geklärt sind, also sofort nach dem der Bund die nötigen Gelder freigegeben hat. Ein einfacher Verkauf für vier Euro pro Quadratmeter kommt somit nicht mehr in Frage. Die Stadt Ravensburg hat bereits in den letzten Jahren durch den Kauf zahlreicher Grundstücke im Umkreis der neuen B 30-Trasse genug Land erworben, das den 98 Eigentümern zum Tausch für ihre auf der neuen B 30-Trasse liegenden Äcker angeboten werden kann.
Nun sorgt das Mittel des Zweckverfahrens für reichlich Ärger. Ein von der Flurbereinigung betroffener Taldorfer Landwirt brachte in der Einwohnerstunde des Ortschaftsrates seinen Frust zum Ausdruck. Er nannte das Prozedere die "Vorwegnahme einer Enteignung". Eine Enteignung wäre nach Auskunft von Peter Hilsenbeck, beim Landratsamt Ravensburg für die Flurbereinigung zuständig, sogar rein rechtlich bei einem wichtigen Straßenprojekt wie der B 30 Süd möglich. Daran hätten aber weder die Stadt noch der Landkreis Ravensburg ein Interesse. Angenommen ein Bauer will sein Land gar nicht hergeben, gäbe es im Flurbereinigungsverfahren auch die Möglichkeit eines Zwangstausches. Der betreffende Eigentümer bekommt dann sein Land entzogen und ein anderes Stück zugewiesen. Ziel der Flurbereinigung sei aber eine gütliche Einigung. Deshalb zahlen die Ämter zur Zeit beim Abkauf einen Wert, der über dem freien Marktwert liegt und beim Tausch bekomme der Betroffene in der Regel ein größeres Grundstück, als er hergegeben hat.
"Wir freuen uns alle auf die B 30 Süd", sagte Dr. Manfred Büchele im Taldorfer Ortschaftsrat, "doch wäre es schön, wenn letztendlich alle zufrieden sind beim Durchschneiden des Bandes." Franz Bentele sprach vom Gefühl, die Landwirte seien vorab zu wenig über die Flurbereinigung informiert worden. Dies weist Landratsamtsvertreter Hilsenbeck wiederum zurück, räumt jedoch ein, dass die Gespräche des Regierungspräsidiums mit den betroffenen Bauern zögerlich verlaufen seien. Nach Informationen der örtlichen Zeitung seien vier der 98 betroffenen Eigentümer extrem unzufrieden. Drei Bauern aus Oberzell und einer, dessen Aussiedlerhof zwischen der Kläranlage Langwies und Weiherstobel liegt. Die neue B 30 wird direkt an seinem Gut vorbeiführen und zerschneidet seine Ländereien.
Einstimmig haben die Ortschaftsräte die für die Einleitung der Flurbereinigung notwendigen Beschlüsse gefasst. Noch in diesem Quartal wird ein Gremium der vom Bau der B 30 Süd betroffenen Personen gewählt, und in der ersten Jahreshälfte sollen die Werte der entsprechenden Grundstücke objektiv gemeinsam mit Vertretern des Bauernverbandes ermittelt werden.