07.12.2007 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 1586
402

Erörterung der Einwendungen gegen die Südumfahrung Kehlen

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(Meckenbeuren / Kehlen) - Auf Antrag des Landratsamtes Bodenseekreis führt das Regierungspräsidium Tübingen das Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau der Südumfahrung Kehlen als "K 7725 neu" und den Umbau des Knotenpunktes der B 30 mit der L 333 durch. Bereits im Sommer 2006 hatten die Planungsunterlagen zur Einsicht ausgelegen.

Nach eingehender Prüfung wird das Regierungspräsidium Tübingen nun am Donnerstag, 20. Dezember 2007, im Sitzungssaal im Rathaus in Meckenbeuren die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen erörtern. Ab 10.30 Uhr werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange besprochen. Ab 13.00 Uhr ist die Erörterung der privaten Einwendungen an der Reihe. Eingegangen sind 25 Einwendungen von 60 Einwendern. Ein zentraler Punkt vieler Einwendungen ist eine befürchtete Lärmbelastung entlang der geplanten Straße.

Verhandelt wird grundsätzlich nur mit den vom Vorhaben Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben. In der Regel wird jedoch die Öffentlichkeit zugelassen, zumindest zur Verhandlung der öffentlichen Belange. Für die Verhandlung der privaten Einwendungen gilt dies nur, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.

Mit der geplanten Maßnahme soll die auch mit Verkehr zur Messe Friedrichshafen stark befahrene Ortsdurchfahrt von Kehlen vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Baulänge beträgt rund 1,47 Kilometer. Der Neubau beginnt rund 150 Meter westlich des Schlätter Waldes auf der bestehenden K 7725 aus Richtung Hirschlatt und schließt über einen neuen Kreisverkehr an die bestehende B 30 an. Vorhabensträger ist der Bodenseekreis. Die Maßnahme ist mit Gesamtkosten in Höhe von 12,8 Millionen Euro bereits im Jahr 2004 in das damalige GVFG-Programm des Bundes (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) aufgenommen worden. Sie wird über dieses Programm mit 8,7 Millionen Euro bezuschusst.

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