Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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02.10.2007 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 1495
254
Franz Fischer
254
Betrunkener verlor Auto in Kurve und Führerschein
Donaustetten
03.10.2007
1 Fahrzeuge
6.000 Euro Sachschaden
03.10.2007
1 Fahrzeuge
6.000 Euro Sachschaden
(Donaustetten) - Da er sich ans Steuer setzte, obwohl er noch immer Alkohol im Blut hatte, büßte ein Autofahrer am Mittwoch nicht nur sein Auto, sondern auch seinen Führerschein ein.
Gegen 10.10 Uhr, so die Polizei, versuchte der 24-jährige bei Donaustetten die Bundesstraße 30 zu verlassenen. Da er die Kurve der Ausfahrt zu schnell anging, kam er von der Straße ab und rammte mehrere kleine Bäume. Dem Zufall ist es zu verdanken, dass weder er, noch seine Beifahrerin oder Dritte, verletzt wurden. An dem Opel entstand mit rund 6.000 Euro ein Totalschaden. Nach einem Alkoholtest musste der junge Mann zur Blutprobe. Seinen Führerschein beschlagnahmte die Polizei, die nun wegen Straßenverkehrsgefährdung ermittelt.
Dazu teilt die Polizei Ulm weiter mit: Bereits ab 0,3 Promille machen sich Fahrer strafbar, wenn dazu sogenannte Ausfallerscheinungen auftreten. Diese Grenze zur "relativen Fahruntüchtigkeit" ist nicht allen bewusst. Auch viele Stunden nach einem Gelage kann durch Restalkohol eine Fahruntüchtigkeit bestehen. Denn der Körper baut in einer Stunde nur rund 0,1 Promille ab. Wer beispielsweise um 2.00 Uhr mit 1,0 Promille zu Bett geht, hat um 7.00 Uhr noch immer rund 0,5 Promille im Blut.
Gegen 10.10 Uhr, so die Polizei, versuchte der 24-jährige bei Donaustetten die Bundesstraße 30 zu verlassenen. Da er die Kurve der Ausfahrt zu schnell anging, kam er von der Straße ab und rammte mehrere kleine Bäume. Dem Zufall ist es zu verdanken, dass weder er, noch seine Beifahrerin oder Dritte, verletzt wurden. An dem Opel entstand mit rund 6.000 Euro ein Totalschaden. Nach einem Alkoholtest musste der junge Mann zur Blutprobe. Seinen Führerschein beschlagnahmte die Polizei, die nun wegen Straßenverkehrsgefährdung ermittelt.
Dazu teilt die Polizei Ulm weiter mit: Bereits ab 0,3 Promille machen sich Fahrer strafbar, wenn dazu sogenannte Ausfallerscheinungen auftreten. Diese Grenze zur "relativen Fahruntüchtigkeit" ist nicht allen bewusst. Auch viele Stunden nach einem Gelage kann durch Restalkohol eine Fahruntüchtigkeit bestehen. Denn der Körper baut in einer Stunde nur rund 0,1 Promille ab. Wer beispielsweise um 2.00 Uhr mit 1,0 Promille zu Bett geht, hat um 7.00 Uhr noch immer rund 0,5 Promille im Blut.