Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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08.08.2007 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 1420
282
Franz Fischer
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Brückensanierung bereits Mitte September abgeschlossen
(Lochbrücke) - Das Regierungspräsidium Tübingen teilt mit, dass die Mitte Mai 2007 begonnene Instandsetzung der Schussenbrücke im Zuge der B 30 in Lochbrücke bei Meckenbeuren aufgrund guter Witterungsverhältnisse und der zügigen Arbeit der ausführenden Firma deutlich verkürzt werden kann. Mit dem 3. Bauabschnitt, der eine erneute halbseitige Sperrung erfordert, konnte deshalb bereits am 31. Juli begonnen werden. Bis voraussichtlich 14. September sollen die Arbeiten beendet sein. Zuvor war von einem Beginn des 3. Bauabschnitts erst am 3. September und einem Abschluss der Arbeiten Ende Oktober ausgegangen worden.
Wie beim ersten Bauabschnitt betrifft die halbseitige Sperrung die Fahrtrichtung Ravensburg. Die Durchfahrt in Richtung Friedrichshafen ist möglich. Der Verkehr von Friedrichshafen in Richtung Ravensburg wird bereits ab Friedrichshafen auf der B 31 in Richtung Kressbronn und dann auf der B 467 über Tettnang nach Ravensburg umgeleitet. Die Mehrlänge durch die Umleitungsstrecke beträgt 15 km.
Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Verkehrsbehinderungen. Gleichzeitig weist es nach der Vielzahl von Verstößen gegen die Sperrung während der ersten Bauphase darauf hin, dass wieder vermehrt Kontrollen durchgeführt und Verstöße entsprechend geahndet werden.
Wie beim ersten Bauabschnitt betrifft die halbseitige Sperrung die Fahrtrichtung Ravensburg. Die Durchfahrt in Richtung Friedrichshafen ist möglich. Der Verkehr von Friedrichshafen in Richtung Ravensburg wird bereits ab Friedrichshafen auf der B 31 in Richtung Kressbronn und dann auf der B 467 über Tettnang nach Ravensburg umgeleitet. Die Mehrlänge durch die Umleitungsstrecke beträgt 15 km.
Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Verkehrsbehinderungen. Gleichzeitig weist es nach der Vielzahl von Verstößen gegen die Sperrung während der ersten Bauphase darauf hin, dass wieder vermehrt Kontrollen durchgeführt und Verstöße entsprechend geahndet werden.