09.07.2007 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 1388
303

LKW Überholverbot kommt nicht

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(Biberach) - Immer wieder gehen Beschwerden wegen des fehlenden LKW Überholverbots auf den dreistreifigen Abschnitten der Bundesstraße 30 zwischen Appendorf und Biberach ein. Die örtliche Zeitung befragte nun dazu Dr. Nikolaus Stoermer, Leiter des Ordnungsamts beim Landratsamt Biberach, was gegen ein solche Überholverbot spricht.


Frage: Herr Dr. Stoermer, warum gibt es auf dem dreistreifigen B 30-Abschnitt zwischen Appendorf und Biberach kein LKW Überholverbot?

Dr. Stoermer: "Hauptsächlich deshalb, weil Lastkraftwagen auf diesem Streckenabschnitt ohnehin nur 60 km/h fahren dürfen. Die B 30 ist auch in diesem Bereich eine Bundesstraße. Im Gegensatz dazu beträgt die Höchstgeschwindigkeit für LKW auf Autobahnen, wie auch auf den vierspurigen Bereichen der B 30, 80 km/h. Das heißt, faktisch gilt bereits Kraft Gesetz ein Überholverbot für LKW-Fahrer. Da wir keinen Schilderwald wollten und dies auch von der Bevölkerung kritisch gesehen wird, haben wir keine zusätzlichen Schilder aufstellen lassen."


Frage: Obwohl sich viele LKW Fahrer nicht an die Vorgaben halten?

Dr. Stoermer: "Lastkraftwagen dürfen ohnehin nur 60 Stundenkilometer fahren. Dies ist eine Frage des Vollzugs, den hauptsächlich die Verkehrspolizei Ulm übernimmt. Von dieser Seite haben wir keine Meldungen bekommen, das deutlich viele Lastwagen mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Hin und wieder wird es sicher schwarze Schafe geben, aber es ist eben nicht die Masse. Ich kann den Ärger der Autofahrer gut verstehen, wenn sie an dem dafür vorgesehenen Streckenabschnitt nicht überholen können, weil ein LKW ihnen zuvor gekommen ist."


Frage: Hat sich der Kreistag auch schon damit befasst?

Dr. Stoermer: "Das ist richtig. Aufgrund einer Anfrage aus dem Kreistag haben wir das Regierungspräsidium Tübingen um eine Stellungnahme zum LKW Überholverbot gebeten. Von dort haben wir die Rückmeldung bekommen, dass auf dreispurig ausgebauten Bundesstraßen kein Problem in Bezug auf das Überholen von LKW gesehen wird. Dies können wir so bestätigen, da auch bei uns nur vereinzelte Beschwerden eingehen."


Frage: Die Beschwerden richtigen sich auch auf zu kurze Einfädelspuren und dass das Überholverbot früher ausgewiesen werden sollte, da es immer wieder beim Einfädeln zu gefährlichen Situationen kommt. Können Sie dem zustimmen?

Dr. Stoermer: "Was das Überholverbot anbelangt, ist schon frühzeitig mit Verkehrsschildern und entsprechenden Entfernungsangaben angezeigt, wann die Überholspur endet. Die Überholmöglichkeit für PKW noch weiter einzuengen, halte ich für nicht angebracht. Allerdings werden wir über die Schraffierung mit dem zuständigen Straßenbauamt sprechen. Wie uns die Verkehrspolizei Ulm mitteilte, sehen sich offenbar viele Fahrzeuglenker in einem Zwang, große Autotrosse mit weit über 100 km/h zu überholen. Teilweise wurden Geschwindigkeiten bis zu 160 km/h gemessen. Dass es dabei zu brenzligen Situationen kommen kann ist nachvollziehbar. Hier greift aber die Verkehrspolizei mit regelmäßigen Kontrollen erfolgreich ein."


Frage: Sind Sie zufrieden mit den dreistreifigen Abschnitten?

Dr. Stoermer: "Im Vergleich zur bisherigen zweispurigen B 30, bei der man bis nach Ravensburg so gut wie nie überholen konnte, stellt die dritte Spur eine wesentliche Verbesserung dar."

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