Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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06.05.2007 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 1331
304
Franz Fischer
304
18-jähriger missachtet Vorfahrt: Frau in Leitplanke geprallt
Ravensburg
07.05.2007
1 Verunglückte
1 Leichtverletzte
2 Fahrzeuge
4.000 Euro Sachschaden
07.05.2007
1 Verunglückte
1 Leichtverletzte
2 Fahrzeuge
4.000 Euro Sachschaden
(Ravensburg) - Ein missglücktes Überholmanöver hat am Montagmorgen gegen 7.00 Uhr auf der Bundesstraße 30 auf Höhe der Einfahrt Ravensburg-Nord eine Leichtverletzte und Schaden von rund 4.000 Euro gefordert.
Ein 18-jähriger fuhr mit seinem Opel von der Einfahrt Ravensburg-Nord in die Bundesstraße 30 in Richtung Süden ein. Offensichtlich scherte er sofort auf den linken Fahrstreifen aus, um einen vorausfahrenden Lastzug zu überholen. Eine fast auf gleicher Höhe fahrende 48-jährige Toyota-Lenkerin musste eine Vollbremsung durchführen, um nicht mit dem Wagen zusammenzustoßen. Dabei kam sie ins Schleudern, prallte gegen die Mittelschutzplanken und verletzte sich leicht. An ihrem Fahrzeug entstand Schaden von etwa 3.500 Euro. Auf etwa 500 Euro schätzte die Polizei den Schaden an der Mittelschutzplanke. Die Polizei zeigte den 18-jährigen, mit dessen Wagen es zu keiner Berührung kam, unter anderem wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung an.
Ein 18-jähriger fuhr mit seinem Opel von der Einfahrt Ravensburg-Nord in die Bundesstraße 30 in Richtung Süden ein. Offensichtlich scherte er sofort auf den linken Fahrstreifen aus, um einen vorausfahrenden Lastzug zu überholen. Eine fast auf gleicher Höhe fahrende 48-jährige Toyota-Lenkerin musste eine Vollbremsung durchführen, um nicht mit dem Wagen zusammenzustoßen. Dabei kam sie ins Schleudern, prallte gegen die Mittelschutzplanken und verletzte sich leicht. An ihrem Fahrzeug entstand Schaden von etwa 3.500 Euro. Auf etwa 500 Euro schätzte die Polizei den Schaden an der Mittelschutzplanke. Die Polizei zeigte den 18-jährigen, mit dessen Wagen es zu keiner Berührung kam, unter anderem wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung an.