Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Ravensburg / Enzisreute) - Für ein Jahr ins Gefängnis muss eine heute 19-jährige, die im letzten Jahr bei Enzisreute in berauschtem Zustand einen tödlichen Unfall verursacht hatte. Verurteilt wurde sie am Dienstag vom Ravensburger Amtsgericht.
Rückblick. Der 13. August 2006. Die damals 18-jährige setzt sich trotz Drogenkonsums und Übermüdung in der Nacht von Samstag auf Sonntag hinters Steuer und macht sich auf der Bundesstraße 30 auf die Fahrt in Richtung Ravensburg. Dabei gerät sie ständig auf die Gegenfahrbahn. Gegen 24.00 Uhr erreicht sie das Waldstück zwischen Enzisreute und Baindt und gerät erneut in der Nähe des Egelsees auf die Gegenfahrbahn. Dort stößt sie mit zwei entgegenkommenden Fahrzeugen zusammen. In einem der Fahrzeuge wird eine ebenfalls 18-jährige schwer eingeklemmt und so schwer verletzt, dass sie wenig später in einem Krankenhaus stirbt. In den entgegenkommenden Fahrzeugen werden drei weitere Jugendliche verletzt. Die Unfallfahrerin erleidet schwere Verletzungen. Die Bundesstraße wird für rund 3 Stunden voll gesperrt.
Die Anklage gegen die heute 19-jährige lautet auf fahrlässige Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs. Während der Staatsanwalt die Klageschrift verliest fängt die Mutter des Unfallopfers an zu weinen. Die Angeklagte blickt zur Seite.
Detailliert wird der Unfallhergang beschrieben. Zweifelsfrei steht fest, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt des Unfalls unter Drogeneinfluss stand. Die Nacht vor dem Unfall hat sie schlaflos verbracht, aufgeputscht von Amphetaminen. Darüber hinaus konsumierte sie Haschisch. Wann und wie viel sie davon genommen hat weiß sie allerdings nicht mehr. Sie kann sich noch daran erinnern, dass sie an diesem Abend sehr müde gewesen sei, als sie in das Auto stieg. An den Unfallverlauf kann sie sich allerdings überhaupt nicht erinnern. Daher habe sie erst am nächsten Tag von einem Polizisten von den schrecklichen Folgen erfahren und sei in Tränen ausgebrochen.
Bereits als 11-jährige hatte sie ihre Drogenkarriere begonnen. Aufgewachsen ist sie bei ihrer Mutter und Stiefvater. Sie ist häufig von zu Haus weggelaufen, der Kontakt zur Mutter war lange unterbrochen. Ihren leiblichen Vater hat sie erst vor kurzem kennengelernt. Nach dem Unfall sei alles noch viel schlimmer geworden. Sie habe ihren Job in einer Videothek verloren, lebe nun mit ihrem Verlobten von 150 Euro im Monat in einer Bedarfsgemeinschaft und sei nicht mehr krankenversichert, da sie die rund 135 Euro im Monat nicht bezahlen kann.
Da vom Gericht eine seelische Reifeverzögerung der Angeklagten festgestellt wurde, fand das Jugendstrafrecht Anwendung. Dennoch hielt die Richterin die Schwere der Schuld für gegeben und folgte der Forderung des Staatsanwalts. Die Angeklagte wurde zu einem Jahr Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt. Abgemildert werden konnte die Strafe nur dadurch, da die junge Frau einem Drogenentzug zugestimmt hatte.
Rückblick. Der 13. August 2006. Die damals 18-jährige setzt sich trotz Drogenkonsums und Übermüdung in der Nacht von Samstag auf Sonntag hinters Steuer und macht sich auf der Bundesstraße 30 auf die Fahrt in Richtung Ravensburg. Dabei gerät sie ständig auf die Gegenfahrbahn. Gegen 24.00 Uhr erreicht sie das Waldstück zwischen Enzisreute und Baindt und gerät erneut in der Nähe des Egelsees auf die Gegenfahrbahn. Dort stößt sie mit zwei entgegenkommenden Fahrzeugen zusammen. In einem der Fahrzeuge wird eine ebenfalls 18-jährige schwer eingeklemmt und so schwer verletzt, dass sie wenig später in einem Krankenhaus stirbt. In den entgegenkommenden Fahrzeugen werden drei weitere Jugendliche verletzt. Die Unfallfahrerin erleidet schwere Verletzungen. Die Bundesstraße wird für rund 3 Stunden voll gesperrt.
Die Anklage gegen die heute 19-jährige lautet auf fahrlässige Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs. Während der Staatsanwalt die Klageschrift verliest fängt die Mutter des Unfallopfers an zu weinen. Die Angeklagte blickt zur Seite.
Detailliert wird der Unfallhergang beschrieben. Zweifelsfrei steht fest, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt des Unfalls unter Drogeneinfluss stand. Die Nacht vor dem Unfall hat sie schlaflos verbracht, aufgeputscht von Amphetaminen. Darüber hinaus konsumierte sie Haschisch. Wann und wie viel sie davon genommen hat weiß sie allerdings nicht mehr. Sie kann sich noch daran erinnern, dass sie an diesem Abend sehr müde gewesen sei, als sie in das Auto stieg. An den Unfallverlauf kann sie sich allerdings überhaupt nicht erinnern. Daher habe sie erst am nächsten Tag von einem Polizisten von den schrecklichen Folgen erfahren und sei in Tränen ausgebrochen.
Bereits als 11-jährige hatte sie ihre Drogenkarriere begonnen. Aufgewachsen ist sie bei ihrer Mutter und Stiefvater. Sie ist häufig von zu Haus weggelaufen, der Kontakt zur Mutter war lange unterbrochen. Ihren leiblichen Vater hat sie erst vor kurzem kennengelernt. Nach dem Unfall sei alles noch viel schlimmer geworden. Sie habe ihren Job in einer Videothek verloren, lebe nun mit ihrem Verlobten von 150 Euro im Monat in einer Bedarfsgemeinschaft und sei nicht mehr krankenversichert, da sie die rund 135 Euro im Monat nicht bezahlen kann.
Da vom Gericht eine seelische Reifeverzögerung der Angeklagten festgestellt wurde, fand das Jugendstrafrecht Anwendung. Dennoch hielt die Richterin die Schwere der Schuld für gegeben und folgte der Forderung des Staatsanwalts. Die Angeklagte wurde zu einem Jahr Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt. Abgemildert werden konnte die Strafe nur dadurch, da die junge Frau einem Drogenentzug zugestimmt hatte.