Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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26.01.2007 - 23:59 Uhr
Franz Fischer Nr. 1218
391
Franz Fischer
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Mettenbergaufstieg wird statt B 465 als L 267 gebaut
(Biberach) - In die Neukonzeption des Straßennetzes nördlich von Biberach kommt Bewegung: Der Landkreis hat im Einvernehmen mit der Stadt Biberach und der Gemeinde Warthausen erreicht, dass der geplante Aufstieg zur B 30 bei Mettenberg aus dem Bundesverkehrswegeplan herausgenommen wird.
Das bestätigt ein Schreiben des Regierungspräsidiums Tübingen an Landrat Dr. Schmid. "Jetzt haben wir die Möglichkeit, die Maßnahme in Angriff zu nehmen. Wir können nun von der L 267 bis zur B 30 planen", so Heiko Schmid erleichtert.
Die Verantwortlichen von Landkreis, Stadt Biberach und Gemeinde Warthausen hatten bereits im März letzten Jahres den Antrag gestellt, die Querspange Mettenberg in kommunaler Baulast nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bauen zu können. Bisher war die Maßnahme im weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes enthalten. Das hätte bedeutet, dass die Bürger noch mindestens zwanzig Jahre auf den Aufstieg hätten warten müssen.
Laut dem Schreiben des Regierungspräsidium Tübingen waren intensive Abstimmungsgespräche notwendig, damit das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die grundsätzliche Zustimmung zur Herausnahme der Maßnahme aus dem Bundesverkehrswegeplan gegeben hat.
Es gibt noch eine weitere Voraussetzung dafür, dass der Landkreis nun mit GVFG-Mitteln bauen kann: Nach dem Bau der Ortsumfahrung Warthausen muss die L 267 zwischen Warthausen und dem Knotenpunkt Jordanbad zur Bundesstraße aufgestuft werden, damit das Bundesfernstraßennetz durchgängig bleibt. Dafür sind Zustimmungen aus der Raumschaft notwendig. Neben dem Landkreis muss der Regionalverband, die Stadt Biberach sowie die Gemeinde Warthausen einverstanden sein. Das ist laut Landrat Dr. Schmid nur eine Formsache. Sobald die Zustimmungen vorliegen, kann der Landkreis die GVFG-Anmeldeunterlagen beim Regierungspräsidium einreichen. Über die Aufnahme in das GVFG-Programm entscheidet dann das Innenministerium.
Das bestätigt ein Schreiben des Regierungspräsidiums Tübingen an Landrat Dr. Schmid. "Jetzt haben wir die Möglichkeit, die Maßnahme in Angriff zu nehmen. Wir können nun von der L 267 bis zur B 30 planen", so Heiko Schmid erleichtert.
Die Verantwortlichen von Landkreis, Stadt Biberach und Gemeinde Warthausen hatten bereits im März letzten Jahres den Antrag gestellt, die Querspange Mettenberg in kommunaler Baulast nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bauen zu können. Bisher war die Maßnahme im weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes enthalten. Das hätte bedeutet, dass die Bürger noch mindestens zwanzig Jahre auf den Aufstieg hätten warten müssen.
Laut dem Schreiben des Regierungspräsidium Tübingen waren intensive Abstimmungsgespräche notwendig, damit das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die grundsätzliche Zustimmung zur Herausnahme der Maßnahme aus dem Bundesverkehrswegeplan gegeben hat.
Es gibt noch eine weitere Voraussetzung dafür, dass der Landkreis nun mit GVFG-Mitteln bauen kann: Nach dem Bau der Ortsumfahrung Warthausen muss die L 267 zwischen Warthausen und dem Knotenpunkt Jordanbad zur Bundesstraße aufgestuft werden, damit das Bundesfernstraßennetz durchgängig bleibt. Dafür sind Zustimmungen aus der Raumschaft notwendig. Neben dem Landkreis muss der Regionalverband, die Stadt Biberach sowie die Gemeinde Warthausen einverstanden sein. Das ist laut Landrat Dr. Schmid nur eine Formsache. Sobald die Zustimmungen vorliegen, kann der Landkreis die GVFG-Anmeldeunterlagen beim Regierungspräsidium einreichen. Über die Aufnahme in das GVFG-Programm entscheidet dann das Innenministerium.