Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Alb-Donau-Kreis) - Gemeinsam haben Beamte der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" beim Hauptzollamt Ulm und die Verkehrspolizei Ulm am Donnerstag 76 Fahrzeuge aus dem Transportgewerbe unter die Lupe genommen.
Auf der B 311 bei Stetten und an der Hohen Warth sowie auf der B 30 bei Gögglingen, überprüften die Experten dabei Fahrzeuge, Fahrer und Ladung.
Vier Fahrer sehen Anzeigen entgegen, da sie gegen die Straßenverkehrsordnung und die Zulassungsvorschriften verstoßen hatten, in sechs Fällen genügte Verwarnungsgeld. Immerhin 13 Mängelberichte mussten die Beamten wegen technischen Mängeln ausstellen. In 16 Fällen kamen Verstöße gegen die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten ans Tageslicht. Das zur Überwachung vorgeschriebene Kontrollgerät fehlte bei einem gewerblich eingesetzten Gespann aus PKW und Anhänger. Für diesen Verstoß droht ein Bußgeld von fast 1.600 Euro. Zudem hatten die Bremsen am schweren Anhänger nur noch geringe Wirkung, weshalb ein Sachverständiger das Fahrzeug unter die Lupe nahm. Er bestätigte schwere Mängel, weshalb nur noch eine Leerfahrt bis zur Werkstatt gestattet wurde. Sowohl den 54-jährigen Fahrer, als auch den Fahrzeugbesitzer erwarten Anzeigen. Zudem ermittelt der Zoll gegen einen Fahrer wegen des Verdachts des Leistungsmissbrauchs, der offenbar Arbeitslosengeld bezieht, die Aufnahme seiner Erwerbstätigkeit aber nicht der zuständigen Behörde gemeldet hat.
Auf der B 311 bei Stetten und an der Hohen Warth sowie auf der B 30 bei Gögglingen, überprüften die Experten dabei Fahrzeuge, Fahrer und Ladung.
Vier Fahrer sehen Anzeigen entgegen, da sie gegen die Straßenverkehrsordnung und die Zulassungsvorschriften verstoßen hatten, in sechs Fällen genügte Verwarnungsgeld. Immerhin 13 Mängelberichte mussten die Beamten wegen technischen Mängeln ausstellen. In 16 Fällen kamen Verstöße gegen die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten ans Tageslicht. Das zur Überwachung vorgeschriebene Kontrollgerät fehlte bei einem gewerblich eingesetzten Gespann aus PKW und Anhänger. Für diesen Verstoß droht ein Bußgeld von fast 1.600 Euro. Zudem hatten die Bremsen am schweren Anhänger nur noch geringe Wirkung, weshalb ein Sachverständiger das Fahrzeug unter die Lupe nahm. Er bestätigte schwere Mängel, weshalb nur noch eine Leerfahrt bis zur Werkstatt gestattet wurde. Sowohl den 54-jährigen Fahrer, als auch den Fahrzeugbesitzer erwarten Anzeigen. Zudem ermittelt der Zoll gegen einen Fahrer wegen des Verdachts des Leistungsmissbrauchs, der offenbar Arbeitslosengeld bezieht, die Aufnahme seiner Erwerbstätigkeit aber nicht der zuständigen Behörde gemeldet hat.