08.10.2006 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 1091
254

Überprüfung von Brücken bei Ravensburg

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(Ravensburg) - Ein Bauwerkskontrolleur des Regierungspräsidiums Tübingen wird am 09. und 10. Oktober mehrere Brücken im Zuge der Bundesstraße 30 im Raum Ravensburg zwischen Ravensburg-Süd und der Ausfahrt Weingarten unter die Lupe nehmen.

Ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen, die nach einem bestimmten Zeitraum vom TÜV überprüft werden müssen, unterliegen auch Brücken einer regelmäßigen Kontrolle. Jede der insgesamt über 1 7000 Brücken im Regierungsbezirk Tübingen wird alle sechs Jahre einer Hauptprüfung unterzogen. Dabei werden alle Brückenbestandteile unter die Lupe genommen. Der Bauwerksprüfer richtet sein Augenmerk hauptsächlich auf mögliche Abnutzungserscheinungen, die an den Brücken durch die Beanspruchung des Verkehrs sowie durch äußere Einwirkungen entstehen können.

Zur Kontrolle der Unterseite von Brücken dient das Brückenuntersichtgerät. Dieses Spezialfahrzeug besteht aus einem LKW, auf dem ein Gerüst montiert ist, dessen Arbeitsbühne ausgefahren und geschwenkt werden kann. Hiermit kann der Bauwerksprüfer gefahrlos von unten an die Brücke gelangen. Auch kleinerer Reparaturarbeiten können von dieser Arbeitsbühne aus ausgeführt werden. Das Spezialfahrzeug kann bis 4 Meter hohe Lärmschutzwände und bis zu 4 Meter breite Gehwege übergreifen. Die Arbeitsbühne kann 9 Meter absenkt werden und die Brücke 16 Meter untergreifen. Ein Hublift auf dem Steg macht es dem Kontrolleur möglich, ganz dich an die Unterseiten heranzukommen.

Für den Kontrolleur sind alle erdenklichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen. So ist zum Beispiel eine Videoanlage auf dem Gerät installiert, mit dem der Fahrer alle Bereiche des Fahrzeuges überwachen kann. Ein weiterer Vorteil des Gerätes besteht darin, dass es auch in Arbeitsstellung lediglich einen Fahrstreifen in Anspruch nimmt, so dass der laufende Verkehr weniger beeinträchtigt wird. Das Gerät wieg 35 Tonnen, hat sechs Achsen, ist 12 Meter lang, 4 Meter breit und hat einen 350 PS-Motor.

Da während der Kontrollen ein Fahrstreifen gesperrt werden muss, muss vorübergehend mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

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